Dateformore Mahnung trotz fristegerechter Kündigung

17 Antworten

Wichtig: Druck dir alle Mails aus, die Du betreffs der Kündigung geschrieben hast. Dann unternimm nichts weiter. Sollte ein Inkassoschreiben kommen, erhebst Du Widerspruch und schickst die Kopien Deiner termingerechten Kündigungsschreiben mit. Weiter brauchst Du nichts unternehmen. Auf Mahnungen nicht reagieren.

mepeisen  05.06.2014, 12:36

Ergänzung: Eventuell kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dann einfach Ziffer 2 (Ich widerspreche komplett) ankreuzen und zurück zum Gericht (per Einschreiben).

Wenn von dir eine Kündigung in Textform verlangt wurde ist die Kündigung per Mail in der regel Gültig. Wenn jedoch eine Kündigung in Schriftform gefordert wurde dann kannst du nur auf Kulanz hoffen, was wohl aussichtslos sein dürfte. Soweit meine Meinung, ich bin aber kein Profi!

mepeisen  05.06.2014, 12:35
kannst du nur auf Kulanz hoffen

Nein, es gibt dutzendfach Urteile, dass man einem Kunden diese hohe Hürde nicht auferlegen darf. Wenn der Vertragsabschluss schon sehr einfach elektronisch möglich ist, kann man hier keine Schriftform im Sinne des Gesetzes verlangen. Dann genügt das, was der TE gemacht hat.

Das einzige Problem wäre ggf. dass der Anbieter einfach bestreiten könnte, jemals eine Mail erhalten zu haben. Deshalb sollte man bei so etwas stets beispielsweise eine Einschreiben verschicken und die Sendungsverfolgung ausdrucken und abheften. Das ist aber der einzige Grund hierfür.

Der spezielle Anbieter hier ist jedoch mit dieser Masche schon sehr auffällig. Der wird wohl kaum eine Klage einreichen. Ist ihm viel zu teuer.

Mariechen11  13.09.2014, 06:35

Eine Kündigung per E-Mail ist in den meisten Fällen nicht rechtsgültig! Gerade Abzocker werden diese nicht akzeptieren. Aber das sind hier zwar alles gut gemeinte Ratschläge, er sollte sich allerdings an die Fachleute wenden, Anwalt, Verbraucherzentrale.

Mit "mail" meinst du wohl email. Steht in den AGBs drin auf welchem Wege eine Kündigung erfolgen soll? Oft ist es leider so, dass eine Kündigung nur schriftlich und auf dem Postweg akzeptiert wird. Ich kündige in solchen Fällen immer per Einschreiben. Sollte in den AGBs allerdings stehen, dass man auch per email widerrufen bzw. kündigen kann so bist du natürlich im Recht und würdest (wenn du die emails gespeichert lässt) vor Gericht gewinnen. In dem Fall hilft manchmal schon die Androhung einen Anwalt einzuschalten.

Appoca  13.01.2015, 00:53

Soweit ich weiß, nur schriftlich auf dem Postweg!

MIr geht es Genau so gekündigt nun steht es anders in den agbs letze mahnung ist bei mir nun da diesen monat wurde weieder abgebucht wieder eine mehnung was soll ich machen

was ist bei dir raus gekommen

Habe das selbe Problem, auch mehrmals gekündigt (via Mail und deren tollem Kontaktformular), nie eine Antwort bekommen, dann 2x via Post eine Kündigung eingereicht, am letzten Tag des laufenden "Vertrages" bekomme ich dann eine Mail dass man es bedauere dass ich gekündigt hätte und mein Vertrag dann in 6 Monaten gekündigt sei... eine Frechheit ist das! Direkt wieder geschrieben, keine Antwort gekommen Meine Bitte an alle: Sendet doch ebenfalls eine Nachricht an den Verbraucherschutz, habe dort jetzt die 2. Nachricht hingeschickt, leider allerdings bis jetzt auch ohne richtige Antwort und falls sich da etwas tun sollte (man von einem der beiden eine Antwort erhält) bitte hier schreiben.