Woran erkenne ich falsche Inkasso-Briefe?

Inkasso - (Inkasso, Mahnung, Abzocker) Inkasso Collecta - (Inkasso, Mahnung, Abzocker) Inkasso 2 - (Inkasso, Mahnung, Abzocker)

6 Antworten

geh zur Verbraucherschutzzentrale und lass dich beraten. Wo in deiner nähe eine ist erfährst du hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/home

Du kannst da natürlich auch vorab anrufen und dich informieren.

Wozu dort hin?

Gewinnspielverträge müssen schriftlich fixiert werden. Telefonische Verträge sind nicht zulässig.

Ich würde hier folgendes machen:

  1. Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten wegen gewerblichen (=schweren) Betrugs. Dabei den Telefonterror erwähnen und dass man angeblich etwas gewonnen hätte, dann plötzlich Rechnungen bekommen sollte. Und erwähnen, dass Gewinnspielverträge schriftlich geschlossen werden müssen, sich die Leute dort nicht dran halten.

  2. Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Beihilfe zum Betrug. Die haben ja angeblich alles sorgsam geprüft und betreiben hier Forderungen ein, die als "Tele 2 Allnet Flat" getarnt sind. Obwohl der Gläubiger vermutlich gar nicht die "Tele2" ist, sondern die unbekannten gewinnspiel-Betrüger. Zudem gibt es keinen Vertrag und es ergibt auch keinen Sinn, dass dort eine "Internetbestellung" mit schwankenden Beträgen eingefordert werden soll. Sprich: Dieses Inkasso weiß, dass es betrügerische Forderungen eintreiben soll.

Dann würde ich abwarten, was dabei heraus kommt. Ganz grundsätzlich musst du auf so einen Blödsinn nicht reagieren. Ich empfehle aber gegenüber dem Inkasso einmalig per Einschreiben zurück zu weisen, danach zu schweigen. Erst Briefe von einem Gericht sind wirklich relevant. Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe Strafanzeige gegen Sie und gegen Unbekannt erstattet, da die Forderung auf Gewinnspiel-Trickbetrug basieren und sie das auch sehr genau wissen. Ich diskutiere nicht. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

@mepeisen

P.S.: Wenn du auch nie eine SIM-Karte zugesandt bekommen hast usw. ist das ebenso ein Grund, warum hier Betrug vorliegt. Da wurde von "Tele2" nie eine Leistung vollbracht (oder von denen, die angeblich Tele2 sind).

@mepeisen

hab mich auch nochmal informiert... Eine Inkasso Gesellschaft muss auf einer Vertragsbasis arbeiten (wie schon beschrieben) du hast nicht unterschrieben also gibt es keinen Vertrag.

Eine Strafanzeige ist tatsächlich die richtige Antwort auf deine Mahnung.

Du musst doch wissen, ob du so einen Vertrag hast/hattest.

Ein Inkassobüro braucht eine Zulassung vom zuständigen Oberlandesgericht. Das kann man nachprüfen bei rechtsdienstleistungsregister.de ("Registrierungen suchen"...).

Die Collecta hat so eine Zulassung.

Trotzdem bedeutet das noch lange nicht, dass die Forderung rechtmäßig ist. Denn es ist bekannt, dass immer wieder von Inkassobüros unberechtigte Forderungen vertreten werden.

Ein Inkassobüro ist aber keine Behörde und insbesondere kein Gerichtsvollzieher. Die haben absolut null Sonderrechte. Mehr wie böse Briefe schreiben können die nicht. Papier ist aber geduldig.

Wenn die Gegenseite wirklich was will, dann soll sie doch vor Gericht Klage gegen Dich einreichen. Dann müsste die Tele2 aber nachweisen, dass Du wirklich diese "Allnet Flat" bestellt hast, und dass Du bei der Bestellung a) über das Widerrufsrecht belehrt wurdest und b) über alle Vertragskonditionen/Kosten sofort erkennbar informiert wurdest.

Wenn das alles nie erfolgt ist, dann kann Tele2 auch nicht den Beweis antreten, und dann verlieren die den Prozess. Und zahlen alle Rechtskosten, auch Deine Anwaltskosten.

Das wissen die Telebimmler auch ganz genau. Und deswegen lassen die auch den Stuss mit der Klage schön bleiben und versuchen es mit Inkasso-Gemeckere, in der Hoffnung, Dich damit beeindrucken zu können.

Das muss Dich aber nicht beeindrucken. Wie gesagt: Inkassokasper haben überhaupt gar nichts zu melden.

Allenfalls könnten sie es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (ist aber eher unwahrscheinlich). Das wäre ein gelber Brief vom Amtsgericht. Dem müsstest Du dann nur innerhalb 14 Tagen beim Gericht widersprechen. Dann wäre die Gegenseite wieder auf dem Stand wie vorher, der Gerichtsvollzieher kann dann nicht kommen. Wenn die dann immer noch was wollen, können sie nur noch vor Gericht klagen. Wollen sie ja auch nicht.

Da der Mahnbescheid Gerichtsgebühr kostet und die Telebimmler diese Gebühr vorstrecken müssen (und wegen des Widerspruchs dann nicht erstattet kriegen...), lassen die auch den Unsinn mit dem Mahnbescheid.

Außer etwas Inkassoquark wird da nichts kommen.

Tele2 ist übrigens hinreichend bekannt für solche miesen Methoden der Kundenakquise. Die haben u.a. sich bereits gerichtlich verpflichten müssen, Werbeanrufe (Kaltanrufe) zu unterlassen. Die hatten nämlich etliche Betroffene regelrecht mit Telefonterror eingedeckt. Jetzt versuchen sie es eben über diese miese Gewinnspiel-Masche mit anschließender Unterschiebung nicht bestehender Verträge.

Diese Suppe sollten alle hiervon Betroffenen dieser Bimmelfirma mit einer Beschwerde an die Wettbewerbszentrale versalzen.

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Bei solch einer Beschwerde ist wichtig, den Vorgang genau zu schildern, d.h. wann war was wo wie u.s.w.

Die Wettbewerbszentrale kann dann den Bimmelladen kostenpflichtig abmahnen und ggf. auch auf Unterlassung verklagen.

Hallo Panpan26,

wir sind auf deine Frage aufmerksam geworden und würden gerne bei der Aufklärung helfen. Schreib uns doch bitte eine E-Mail mit deinem richtigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer an presse@tele2-business.com. Wir versuchen, den Fall zu klären.

Viele Grüße Tele2 Pressestelle