KFZ- oder Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

Bei diesem Schadensfall gibt es zwei Möglichkeiten:

1. zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

2. besteht die Möglichkeit, dass es die Privathaftpflichtversicherung bezahlt, wenn in diesem Vertrag Be- und Entladeschäden bei Kraftfahrzeugen mitversichert sind. Ein Blick in die Vertragsbedingungen hilft.

Gruß A.

robe53  14.04.2015, 08:40

Hallo Erbsenzähler, wieder mal nicht richtig gelesen? Die PHV hat die Übernahme des Schadens abgelehnt - also gelten offensichtlich keine Be- und Entladeschäden mitversichert!

Apolon  15.04.2015, 16:05
@robe53

mein lieber Troll Robe53,

benötigst Du eine Brille ???

speziell für dich, den Text des Treaderstellers:

Gestern beim Einkaufen ist mir mein leerer Einkaufswagen gegen ein anderes Auto gerollt und hat eine Delle verursacht. Welche Versicherung greift in diesen Fall? KFZ- oder die Haftpflichtversicherung?

 

DolphinPB  17.04.2015, 22:13
@Apolon

Zitat vom Fragesteller: " Meine Haftpflichtversicherung will die Kosten nicht übernehmen" Fragen ? Wer hier wohl der Troll ist ?

Hallo,

meiner Ansicht nach ist die entscheidende Frage, um die Regulierungsmöglichkeit des geschilderten Schadens über die PHV zu prüfen, noch nicht gestellt worden:

Warst Du Fahrer, Eigentümer, Besitzer oder Halter des Fahrzeugs, mit dem zum Einkaufen unterwegs warst?

Falls "ja": Hier greift die sog. "Benzinklausel", welche Schäden rund um den Gebrauch eines Kfz - und hierzu zählt auch die Be- und Entladetätigkeiten - vom Versicherungsschutz der PHV ausschließt. Es kann dann nur über die Kfz-Haftpflicht oder privat reguliert werden.

Falls "nein": Hier ist der Ausschlusstatbestand nicht gegeben und es kann auch über die PHV reguliert werden.

Viele Grüße

Loroth

Das ist ausgeurteilt. Wenn der Autoschlüssel dabei ist, ordnet die Kfz-Haftpflicht, so lese ich die aktuelle Literatur.

MaggieSimpson91  14.04.2015, 09:12

quelle bitte!

DerHans  14.04.2015, 10:05
@MaggieSimpson91

Das ist gängige Praxis. Es wird eben zu oft versucht, so den SF-Rabatt zu "retten"

Da du ja nicht mit dem eigenen KFZ den Schaden verursacht hast, greift in deinem Fall die Haftpflichtversicherung.

methodenderbc 
Fragesteller
 14.04.2015, 07:52

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe aber auch schon gelesen, dass es die KFZ übernehmen müsste, da der Schaden beim Gebrauch des Autos entstand. Was ist deine Meinung dazu?

DrBob1  14.04.2015, 07:54
@methodenderbc

Aber DU hast doch kein Auto beim entstehen benutzt sondern der Unfallgegner. Und ein Einkaufswagen ist kein KFZ.

Wenn du ihm mit deinem Auto auf dem Parkplatz reingefahren wärst, dann wäre das schon wieder eine ganz andere Situation.

methodenderbc 
Fragesteller
 14.04.2015, 07:59
@DrBob1

Aber es war doch während ich mein Einkauf in mein Auto verstaut habe und das scheint scheinbar zu reichen. Meine Haftpflichtversicherung will die Kosten nicht übernehmen.

DrBob1  14.04.2015, 08:04
@methodenderbc

Also wenn du bzw. deine Versicherung es schon festgelegt haben, warum fragst du uns dann ? Sorry, aber eine KFZ Versicherung ist MEINER MEINUNG nach nur dann zuständig, wenn es durch das führen des KFZ verursacht wird. Das wäre ja auch noch schöner wenn nicht. Da steht mein Auto vor einem Haus welches ich ausversehen durch eine brennende Zigarette in Brand setze. Da ist dann doch auch nicht die KFZ Versicherung zuständig oder ??

schleudermaxe  14.04.2015, 08:23
@DrBob1

Seit wann ist das denn so? Laut BGH ist der Ladevorgang entscheidend und deshalb, so wie hier, die Kfz-Versicherung zuständig. Alles doch ganz einfach.

DerHans  14.04.2015, 10:08
@DrBob1

DEINE MEINUNG ist dafür aber nicht zuständig. Das Be- und Entladen gehört zur KFZ-Nutzung.

robe53  14.04.2015, 08:25

Deine Antwort ist leider nicht richtig - hier greift eindeutig die KfZ-Haftpflichtversicherung!

DrBob1  14.04.2015, 08:40
@robe53

Nein, das ist es eben nicht!

Sicherlich hat der Beladevorgang grundsätzlich was damit zu tun, aber pauschal kann man das nicht so sagen und ich bleibe dabei, dass hier die KFZ-Versicherung der falsche Ansatz ist.

schleudermaxe  14.04.2015, 10:45
@DrBob1

Gut, daß Du hier nichts zu sagen hast und so eine grottenfalsche  Antwort somit nur in die Tonne gehört.

Apolon  14.04.2015, 08:29

Was natürlich so pauschal mal wieder völlig falsch ist.

siola55  15.04.2015, 08:10

Da du ja nicht mit dem eigenen KFZ den Schaden verursacht hast, greift in deinem Fall die Haftpflichtversicherung.

@DrBob1, leider falsch! Ein- und Ausladetätigkeiten sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, sondern wirklich über die Kfz-Versicherung!!!

Laut AKB der Kfz-Versicherer gilt hierzu:

Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Deine Haftpflichtversicherung hat - leider - recht. Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem dem Be- oder Entladen des Fahrzeugs, werden über die KfZ-Haftpflichtversicherung reguliert. Das gilt auch beim Holen oder Zurückbringen des Einkaufswagen, auch wenn hier eine räumliche Entfernung zwischen KfZ und Schadenort bestehen sollte.

Hierzu gibt es mittlerweile auch viele Gerichtsurteile, die allesamt diesen Sachverhalt bestätigen. Müsste man sicher auch ergooglen können.

Die Antwort von DrBob1 ist dementsprechend und mit Sicherheit falsch.