Tarifwechsel innerhalb der KfZ Versicherung

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Eine Vertragsänderung geht eigentlich auch nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Versicherer, die sich noch einen Außendienst leisten, reagieren da kulanter.

Na ja, dafür kann ja die Versicherung nichts, oder? Wenn wir Kunden uns solche Dinger zulegen und vorher auch die Beiträge vergleichen, kann doch hinterher nicht genölt werden, oder?

Rede, denn Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat. Spätestens zum Ablauf des Jahres mit einmonatiger Kündigungsfrist lautet die Alternative.

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Eine Kündigung ist nicht erforderlich !

@Apolon

Bleibe doch einfach hier weg! Wie bitte soll denn ohne Unterschrift und ohne Kündigung im laufenden Jahr eine Kasko wegfallen?

@schleudermaxe

Speziell für dich

Tarifwechsel innerhalb der KfZ Versicherung 

und dafür ist keine Kündigung erforderlich!

@Apolon

aber für das "vielleicht nur Haftpflicht"...... und dies ist für mich jedenfalls klar und deutlich ein Wegfall des vereinbarten Umfangs. Lasse es einfach gut sein bzw. belese Dich erneut in der Fachliteratur oder frage Deinen Ausbilder.

Es kommt auf die Kulanz des gewählten Versicherungsunternehmens an.Normalerweise bist du an die Vertragslaufzeit gebunden (KFZ= 1 Jahr)D.h. eine Änderung des Vertrages ist erst zum Ablauf möglich.

ABER

Viele Versicherungsunternehmen lassen abweichend von den Regularien auch unterjährige Vertragsveränderungen zu. Frag einfach nett nach. Dein Wunsch sollte umsetzbar sein.

Sollte immer möglich sein. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass bei Tarifwechsel (auch in einen schlechteren) u.U. höhere Beiträge möglich sind. Denn viele Versicherungsunternehmen gewähren dem Neueinsteiger im Unternehmen, bzw. bei Versicherer-Wechsel zum 01.01. einen Sondernachlass. Diesen gibt es natürlich dann nicht mehr wenn man mitte im Jahr den Tarif wechselt.

Gruß A.

guter Punkt !

Tarifwechsel gehen immer. Allerdings ist es mit einem Kasko Tarif ähnlich wie z.B. mit einem PKW. Die abgespeckten Varianten sind billiger. Manchmal ist es besser gar keine Kasko abzuschließen, ist eh nix drin.

Vielleicht kannst du mit der Fahrleistung runter gehen? Das ist ein wichtiges Tarifmerkmal zur Beitragsberechnung.