Einkaufswagen rollt gegen parkendes Auto. Wer zahlt?

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Wenn du selbst mit dem Auto beim Supermarkt bist, gehört die Bewegung des Einkaufswagens (also auch die Rückführung an den Sammelplatz) immer noch zu Be- und Entladevorgang und ist Bestandteil der KFZ-Haftpflicht.

Die Schadensabteilungen der Privathaftpflicht prüft solche Fälle sehr genau nach, weil immer wieder versucht wird, kleine Dellen über die PH abwickeln zu lassen.

Da du aber schreibst, dass du mit dem Fahrrad dort warst, ist es eine klare private Haftpflichtssache.

Du warst ja scheinbar nicht mit dem Auto unterwegs, also wäre es ein Fall für deine Privathaftpflicht.

Hi,

in so einem Fall wäre deine Privathaftpflichtversicherung, wenn Du eine hast, zuständig - andernfalls müsstest Du für den Schaden selbst aufkommen.

Im Worst-Case hättest Du also den entstandenen Schaden selbst begleichen müssen.

LG

Deine Private Haftpflichtversicherung oder du selbst!  Allerdings wenn du zu deinem eigenen PKW gehst die Tür aufsperrst und dir dabei der Einkaufswagen auskommt und gegen einen anderen PKW stößt , dann kann auch deine KFZ Haftpflicht zur Schadensregulierung zugezogen werden. Allerdings ist das Auslegungssache der KFZ -Haftpflichtversicherung und nicht immer so.

Elfenlied83 
Fragesteller
 21.10.2017, 21:07

ich habe da gerade meine Fahrradtaschen angebracht war also nicht mitn Auto unterwegs.

In diesem Falle ist immer die eigene Privat-Haftpflicht zuständig! Z.B. auch dann, wenn mit dem Fahrrad ein anderer Pkw beschädigt wird! Wenn so eine nicht besteht, muß man selbst in die Kasse greifen! Die Kfz-Haftpflicht bleibt hiervon völlig unberührt!