Zahlt die Versicherung eine Delle im Auto?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

solange der "Kumpel" weder Eigentümer noch Halter noch Fahrer des Autos ist, kann der Schaden seiner Privat-Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Diese ist hier eintrittspflichtig, da die Voraussetzungen für einen Leistungsfall gegeben erscheinen.

Auch kann sie sich nicht auf eine Leistungsfreiheit berufen, da die sog. "kleine Benzinklausel" als möglicher Ausschlussgrund hier nicht zum Tragen kommt.

Ein Einschalten der eventuell bestehenden Vollkasko ist somit nicht notwendig.

Viele Grüße

Loroth

Ich fürchte nein, zumal das Ding ja auch schon da ist. Und wenn eine Versicherung so etwas bezahlen würden, mache ich den ganzen Tag nur Dellen. Mehr verdienen geht ja fast gar nicht, oder?

Der Fahrer hat darauf zu achten, dass Mitfahrer ungefährdet ein- und aussteigen können. Da es deine eigene Schuld ist, wirst du den Schaden auch selbst bezahlen müssen.

Was für eine abenteuerliche Antwort!

Bitte, bitte, nicht weiter beachten, da leider zum wiederholten Male falsch!

@Loroth

Aber da ist doch etwas dran, oder? Wenn meine Mitfahrer noch nicht aussteigen können, bin ich doch zuständig, denen dabei zu helfen. Deine Kritik verstehe ich daher nicht.

@schleudermaxe

Wo steht in der Ausgangsfrage irgendetwas, dass der Beifahrer nicht aussteigen konnte?

Und selbst wenn: Wieso sollte DAS den Beifahrer aus der Haftung befreien??

Ich bleibe bei meiner Aussage, dass die Antwort von DerHans - zumal in dieser Pauschalität - falsch ist.

Vollkasko-Schaden. Kannst ihn ob der Kosten in Regress nehmen.

Ich nehme mal an er war Beifahrer und hat eine Privathaftpflichtversicherung (PHV).

Was andere hier wegen "Gebrauch des Kfz" schreiben ist zwar richtig, aber eine PHV zahlt auch dann einen Schaden durch Kfz, wenn der Versicherte (also der Schädiger) zum Zeitpunkt des Schadens weder Halter noch Fahrer noch Eigentümer noch Besitzer des Kfz war. So stehts in den Besonderen Bedingungen für die PHV.

Wenn er diese vier Eigenschaften alle NICHT hat (Halter, Fahrer, Eigentümer, Besitzer), dann hat er Versicherungsschutz für den versehentlich verursachten Schaden.

Dabei ist die Schuldfrage aber gar nicht angesprochen. Wenn der Fahrer so parkt, dass der Beifahrer ohne Schaden aussteigen kann, kommt es ja gar nicht zum Schaden

Klaro... wenn es keinen Schaden gibt, ist auch keiner Schuld dran.