Auto von Freund beschädigt.Wer zahlt?

10 Antworten

Das ist ein Be- und Entladeschaden, der über die KFZ-Versicherung gedeckt wäre.

Deine Privathaftpflichtversicherung wird die Regulierung mit Hinweis auf die Benzinklausel ablehnen.

Das hat natürlich nichts mit dem Anspruch des KFZ-Halters dir gegenüber zu tun. Er hat dir ein intaktest Fahrzeug geliehen und hat Anspruch darauf das ebenso intakt zurück zu bekommen.

Du hast also kein anderes Auto beschädigt? Dann ist Deine private Haftpflichtversicherung dran.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt garantiert nicht. Da käme nur eine Vollkasko-Versicherung in Betracht, falls eine besteht. Vorrangig solltest du aber deine Private Haftpflicht informieren, da der Halter im Regelfall auch einen eventuell bestehenden Vollkasko-Vertrag nicht wegen deines Ungeschicks hochstufen lassen will.

Die Versicherung hat es nun komplett abgelehnt zu zahlen da sie für Land und Luftfahrzeuge nicht zahlen würde. Darf sie das ? Ich möchte nun versuchen mit meinem Anwalt dagegen vorzugehen.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Wagenhalters ist erstmal dran. Ob die Dich dann noch heranziehen ist eine zweite Frage, und kann dann nur mit Deiner privaten, allgemeinen Haftpflichtversicherung geklärt werden.

baehrchen2  31.07.2016, 19:38

Nein, das stimmt so nicht. Die Privathaftpflicht des Schadenverursachers wäre zuerst in der Pflicht. Wäre die Kfz-Versicherung zuerst dran, würde ja anschließend der Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse aufsteigen, wodurch er ja unangemessen benachteiligt werden würde.

skyberlin  31.07.2016, 19:42
@baehrchen2

ja, das wäre dann so. Aber die KFZ-Haftpflicht des Halters ist erstmal in der Pflicht der Schadenregulierung, egal, wer den Wagen gefahren hat.

Antitroll1234  31.07.2016, 19:46
@skyberlin

Aber die KFZ-Haftpflicht des Halters ist erstmal in der Pflicht der Schadenregulierung, egal, wer den Wagen gefahren hat.

Das Fahrzeug hat niemand gefahren, das Fahrzeug stand auf einem Parkplatz und der Fragesteller welcher sich das Fahrzeug geliehen hat ist mit dem Einkaufswagen an den Kotflügel des geliehenen Fahrzeuges gestoßen.

DerHans  31.07.2016, 20:09
@skyberlin

Die KFZ-Haftpflicht wäre hier involviert, wenn ein FREMDFAHRZEUG beschädigt worden wäre. Hier ist das erst einmal ein Eigenschaden, der nur über eine Vollkasko gedeckt wäre.

Antitroll1234  31.07.2016, 19:42

Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Wagenhalters ist erstmal dran

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat mit diesem Fall gar nichts zu tun, diese reguliert Schäden welche mit dem Fahrzeug Dritten zugeführt werden.