Arbeitsunfall, minimaler Schaden - Autofahren und Versicherung?
Hallo, wenn man einen Arbeitsunfall hatte und der Schaden minimal ist: in dem Fall kleine Brandblasen an drei Fingerkuppen linke Hand, keine Schmerzen und keine offene Wunde.. Ist Auto fahren erlaubt und falls ein Unfall entsteht, greift die Versicherung noch? (Einkaufen zum Beispiel...)
2 Antworten
Die Versicherung greift nicht, falls du die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Arbeitgebers meinst.
Ein Arbeitsunfall ist zu melden, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen nach sich zieht. Die BG haftet für Berufskrankheiten und Invalidität aufgrund der Ausübung der beruflichen Tätigkeit (einschl. Wegeunfälle, jedoch nicht in Pausen).
Ob Autofahren erlaubt ist, mußt du selbst wissen bzw. den Arzt fragen. Wenn du auf privaten Fahrten einen Unfall baust, haftest allein du selbst, bzw, deine private Kfz-Haftpflicht.
Hab ich schon verstanden. Da haftest du selbst, bzw. deine private Haftpflicht, aber NICHT die Berufsgenossenschaft.
Sei beruhigt, kannst autofahren. Vorrausgesetzt Du kannst das Lenkrad halten und lenken?
Ja, keine Schmerzen und keine offene Wunde. Mir geht es nur darum was wäre wenn mir einer rein fährt aufgrund das es ein Arbeitsunfall ist, wie sich das auf Versicherungen auswirkt.
Ich meinte private Autofahrten auf Krankmeldung für einfache Bedürfnisse wie Einkaufen :)