Arbeitsunfall, minimaler Schaden - Autofahren und Versicherung?

2 Antworten

Die Versicherung greift nicht, falls du die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Arbeitgebers meinst.

Ein Arbeitsunfall ist zu melden, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen nach sich zieht. Die BG haftet für Berufskrankheiten und Invalidität aufgrund der Ausübung der beruflichen Tätigkeit (einschl. Wegeunfälle, jedoch nicht in Pausen).

Ob Autofahren erlaubt ist, mußt du selbst wissen bzw. den Arzt fragen. Wenn du auf privaten Fahrten einen Unfall baust, haftest allein du selbst, bzw, deine private Kfz-Haftpflicht.


unc0ntrolable 
Fragesteller
 23.10.2015, 17:04

Ich meinte private Autofahrten auf Krankmeldung für einfache Bedürfnisse wie Einkaufen :)  

Segnbora  23.10.2015, 21:31
@unc0ntrolable

Hab ich schon verstanden. Da haftest du selbst, bzw. deine private Haftpflicht, aber NICHT die Berufsgenossenschaft.

Sei beruhigt, kannst autofahren. Vorrausgesetzt Du kannst das Lenkrad halten und lenken?

unc0ntrolable 
Fragesteller
 23.10.2015, 17:05

Ja, keine Schmerzen und keine offene Wunde. Mir geht es nur darum was wäre wenn mir einer rein fährt aufgrund das es ein Arbeitsunfall ist, wie sich das auf Versicherungen auswirkt.