Brauche ich eine KFZ Haftpflichtversicherung ohne eigenes Auto?

12 Antworten

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt immer für das Fahrzeug.

Also der Haftpflicht Versicherung einfach Mittelen das noch jemand anderes das Auto mitbenutzt.

Man kann in einem Versicherungsvertrag bestimmte Personen ausschließen (z.B. Unter-25-Jährige), dadurch sinkt der Beitrag.

Falls du also nicht zu dem im Versicherungsvertra genannten Personenkreis gehörst, wäre das zu empfehlen.

Versichert in der KFZ Haftpflicht sind Fahrzeuge, nicht Fahrer.

Also der Haftpflicht Versicherung einfach Mittelen das noch jemand anderes das Auto mitbenutzt.

Wenn die Versicherung eine Fahrerkreisbegrenzung hat und dadurch rabattiert ist wird dadurch der Rabatt aufgehoben. Sinnvoll ist es trotzdem.

Wenn du ein Mensch bist, brauchst du eine Privathaftpflicht.

Bist du ein KFZ, brauchst du eine KFZ Haftpflicht.

Bist du ein Mensch ohne Auto, brauchst du folglich keine KFZ Haftpflicht.

Ist doch ganz einfach:-)

Praktisches Beispiel: Hinter jedem Nummernschild steht eine KFZ Haftpflichtversicherung. Weil sie Pflicht ist. Ohne KFZ Haftpflicht gibt es kein Kennzeichen.

Hast du kein eigenes Auto, brauchst du auch kein Kennzeichen, also keine KFZ Haftpflicht. Nur deine Frau benötigt für ihr KFZ eine KFZ Haftpflicht. Sonst hätte ihr Fahrzeug kein Nummernschild.

Dich hat sie sicherlich als Fahrer bei ihrer Versicherung mit angegeben. Deine Freunde sollten das auch tun. Was zu Mehrbeiträgen führen wird, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht oder wenn ihr nicht verwand seid miteinander.

(Kasko habe ich mal ausgeklammert)

hintzsche1 
Fragesteller
 23.10.2017, 10:08

Was ich aber nicht Nachvollziehen kann. Denn nicht autos bauen Unfälle der Fahrer baut den Unfall. Also wäre es doch Sinnvoller sich als Fahrer zu versichern und es spielt keine Rolle mit welchem Fahrzeug man fährt.

BenniXYZ  23.10.2017, 21:34
@hintzsche1

Es ist egal wer den Unfall verursacht, Auto oder Fahrer. Es handelt sich um Gefährdungshaftung. Vom KFZ geht eine hohe Gefahr aus, auch wenn der Fahrer aus Versehen jemanden umnietet oder gar nichts für den Unfall kann. Also sagt der Gesetzgeber: Es besteht die Pflicht ein KFZ zu versichern. Wer das macht ist egal, Halter, Fahrer, Bezahler... Hauptsache das Fahrzeug ist versichert. Sonst gibt es kein Nummernschild. Der Gesetzgeber möchte verhindern, daß sich die Geschädigten mit einem mittellosen Fahrer rumplagen müssen.

Deine Überlegungen sind jedoch richtig, denn z.B. in der Rechtsschutzversicherung ist es möglich sich nur als Fahrer zu versichern. Das ist jedoch keine Pflichtversicherung.

das Fahrzeug ist mind. Haftpflichtversichert - ohne Diese erfolgt keine Zulassung

der Versicherungsnehmer gibt das entsprechende Alter bei der Vers. an - und alles ist Grün - 

ohne Unfall spielt es eigtl. keine Rolle - nur wenn was passiert kann die Vers. nachträglich die Prämie hochsetzen, und zwar so dass du versichert gewesen wärst - auf den Ver.nehmer kommt evtl. eine Strafe zu - inform von nem Jahresbeitrag

hintzsche1 
Fragesteller
 21.10.2017, 19:51

Das war nicht meine Frage aber danke.

peterobm  21.10.2017, 19:54
@hintzsche1

so so, wenn man nicht lesen kann: 

der Versicherungsnehmer gibt das entsprechende Alter bei der Vers. an - und alles ist Grün - 

ergo du kannst keine Haftpflichtvers. abschliessen, da das Auto bereits eine Solche hat

Das Fahrzeug ist auf den Halter also Fahrzeuggebunden versichert. Du kannst / solltest dich jedoch  Versicherungsmäßig  in den Vertrag als Mitnutzender Fahrer eintragen lassen

Es gibt Versicherungsverträge die rein Fahregebunden sind und es gibt Ärger wenn du im Schadensfall dann als Mitnutzender Fahrer nicht eingetragen bist . Das geht relativ Formlos unter Angabe / Meldung deiner Daten wie Alter  und Führerscheinausstellungsdatum  durch ein Anschreiben des jeweiligen Halters an seinen Versicherer.

Fahrzeughalter und versichernde Person müßen ja auch nicht zwingend die gleiche Person sein.

Joachim