Unfall gehabt mit fremden Auto, was zahlt welche Versicherung?

10 Antworten

Mein Grossvater ist als einziger Fahrer eingetragen.

Heißt das das er als alleiniger Fahrer eingetragen ist und eine Benutzung durch Andere von ihm ausgeschlossen wurde?

Die Versicherung wird in jedem Fall den Schaden am anderen Auto begleichen. Der Schaden am eigenen Auto würde nur durch eine Vollkasko gezahlt - da gibt es also nichts.

Wenn Dein Opa tatsächlich ausgeschlossen hatte das Andere Fahrer das Auto benutzen dann muss er wohl auch nachträglich noch höhere Beiträge zahlen.

Aber: Man muss als Fahrer nicht explizit in einer Versicherung eingetragen sein.

cromeberlin 
Fragesteller
 08.09.2012, 09:59

Was meinst Du mit dem ABER!?

Crack  08.09.2012, 10:25
@cromeberlin

Man muss nicht in einer Versicherung namentlich eingetragen sein.

Wenn Dein Opa also nicht ausgeschlossen hat das Andere Fahrer das Auto nutzen dann gibt es keine Probleme.

Hat er aber angegeben das er der Alleinige Fahrer ist, oder das keine Fahrer unter 25Jahren das Auto nutzen dann zahlt er dafür geringere Beiträge. Verstößt er allerdings dagegen dann werden diese Beitragsersparnisse eingefordert.

Dein Name muss also nicht auf der Versicherungsurkunde stehen.

Das Auto welches Du beschägit hast wird von der Haftpflicht Versicherung des Opa bezahlt.

Das Auto von Deinem Opa bzw. den Schaden zahlt leider keine Versicherung, Da wird sich Dein Opa ein neues Auto kaufen müssen und das leider von seinem Geld.

Großvaters Versicherung zahlt den geparkten Wagen. Großvater selber zahlt sein neues Auto, das eer anschaffen muss, ganz alleine, und er zahlt vermutlich nochmal kräftig an seine Versicherung, weil er sich nicht an den geschlossenen Vertrag gehalten hat. Der Verlust hält sich also in Greinzen, weil er dafür natürlich keinen Cent bekommt. Der ADAC spielt hier keine Rolle. Genausogut hättest Du erwähnen können, dass Du Kunde bei der Parfümerie Douglas bist.

Gegenfrage: Wozu glaubst Du eigentlich, werden hierzulande Verträge geschlossen? Hoffentlich hast Du ein wenig gespart, damit Du Opa beim Kauf des neuen Autos ein wenig unter die Arme greifen kannst.

Der Fremdschaden wird durch die KFZ-Haftpflicht gedeckt. Eien Kasko-Versicherung zahlt nur, wenn du als berechtigter Fahrer eingetragen bist. Wenn aer de Wildschaden nicht nachgewiesen ist, zahlt die Teilkasko sowieso nichts.

Dein Opa könnte dich jetzt nur persönlich in Haftug nehmen. Der ADAC ist eine Pannenhilfe. Der hat damit überhaupt nichts zu tun.

den schaden zahlt die versicherung. allerdings muss dein opa für das gesamte letzte jahr dann die differenz zwischen seinen jetzigen tarif und dem, wenn du als fahrer eingetragen bist an die versicherung zahlen und wird warscheinlich hochgestuft.

wenn ihr nichts besonders vereinabrt habt, musst du nichst zahlen

cromeberlin 
Fragesteller
 08.09.2012, 09:48

Aber den Schaden am Auto meines Opas übernimmt niemand oder?

larry2010  08.09.2012, 10:00
@cromeberlin

nein, den übernimmt niemand.

wärst du nicht ausgewichen, sondern hättets auf das tier zugehalten, hätte die teilkaso den schaden an opas auto bezahlt, weil es ein wildunfall ist.

durhc das ausweichen zahlt sie nicht