kann man wegen Fehler am Arbeitsplatz

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nun, kann man schon, kapitale Fehler und Fehlerchen sind halt zu unterscheiden - überlege halt, wie du ggf. als Richter/in entscheiden würdest, wenn dir ein Fall präsentiert wird - dann bist du eigentlich auf dem guten Weg zu wissen, was akzeptabel  ist und was gar nicht geht.

Wenn man seinen Job nicht gut macht und Fehler sich häufen, ist das durchaus ein Grund, die Kündigung zu schreiben. Normalerweise fragt ein Chef in einem persönlichen Gespräch, ob man auch der Meinung ist, dass es nicht der richtige Arbeitsplatz ist, und legt eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag nahe. Wer selbst kündigt, hat bessere Chancen bei der Suche nach einem geeigneteren Arbeitsplatz. Wer sofort ALG möchte, sollte sich dann wohl kündigen lassen.

wenn der arbeitgeber beweisen kann dass du deiner vertraglich vereinbarten arbeit nicht nachkommst kann er dich abmahnen ..mach deine arbeit normal und du wirst nich gefeuert...diebstahl ist in jedem fall IMMER ein kündigungsgrund

kommt drauf an, welcher schaden für die firma entstanden ist..

doch nur wer nix macht, macht auch nix verkehrt - insofern hättest du die möglichkeit, den betriebsrat zu rate zu ziehen oder das arbeitsgericht.. es gibt auch bei dienstvergehen bestimmte verfahren - die mündliche abmahnung, 2 schriftliche ... guckst du mal im arbeitsvertrag.

im falle einer fristlosen kündigung solltest du auf jeden fall zum anwalt gehen! da tritt dir auch das arbeitsamt gleich auf den beutel mit 3monatiger zahlungssperre..  dort musst du dich dort gleich melden, ehe du was andere machst (wie zb. anwalt)

sollte es wirklich so ernst sein, suche auf jeden fall das gespräch mit dem chef.. da kannst du alles noch einmal erklären - bestimmt gibt es auch ne möglichkeit, den fehler zu korrigieren ..

viel erfolg :)

Wenn du die Probezeit hinter dir hast, kannst du nicht mehr wegen eines einzelnen Fehlers gekündigt werden. (Es sei denn, dieser Fehler ist so gravierend, dass er dem Betrieb großen Schaden zufügt.) Normalerweise wird ein Fehler erst abgemahnt und führt erst nach Wiederholung zur Kündigung.