Angst Job zu verlieren....wie schnell kann man gekündigt werden?

7 Antworten

Wie lange arbeitest Du denn schon dort?

Wenn Du schon länger als sechs Monate beschäftigt bist, greift das Kündigungsschutzgesetz. So einfach ist das mit der Kündigung dann nicht mehr.

Es gibt ordentliche und außerordentliche (fristlos) Kündigungen. Für eine fristlose Kündigung muss es schon einen gravierenden Vorfall geben und dem AG kann eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden.

Ordentlich kündigen kann man betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.

Betriebsbedingt geht nur, wenn der AG nicht mehr alle AN beschäftigen kann. Hier gibt es dann eine Sozialauswahl und wenn es einen Betriebsrat gibt, macht dieser mit dem AG i.d.R. einen Sozialplan (wenn es mehrere Stellen betrifft).

Personenbedingte Kündigungen gibt es z.B. wenn AN langzeitkrank sind oder über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren immer mindestens sechs Wochen krank sind (häufige Kurzzeiterkrankungen).

Verhaltensbedingte Kündigungen gibt es wenn man sich z.B. nicht an die Regeln im Betrieb hält, Anweisungen nicht befolgt, sich bei Krankheit nicht ordnungsgemäß "abmeldet" und/oder die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig schickt oder auch häufig zu spät kommt. Da muss der AG aber vorher abgemahnt haben und der AN lernt nichts daraus und macht die gleichen Fehler erneut.

Wenn Du einmal was "verbockst" oder ein Kollege besser qualifiziert ist, ist das kein Kündigungsgrund. Dein AG kennt doch Deine Qualifikationen und hat Dich eingestellt. Ein besser qualifizierter Kollege ist evtl. für andere Tätigkeiten eingestellt worden.

In großen Betrieben ist das mit der Kündigung meist sowieso schwieriger als in kleinen Unternehmen und oft gibt es ja auch einen Betriebsrat. Wenn Du unsicher bist, geh doch dort mal vorbei. In einem Gespräch kann man Dir Deine Angst vielleicht nehmen und Du fühlst Dich wohler

@ bastifcb

Erst mal so viel, du solltest dich nicht in Dinge hineinsteigern, die gar nicht zur Debatte stehen.

Du belastest deine Psyche mit Dingen, für die du dann Zeit hast darüber nachzudenken, falls es dazu bei dir kommen sollte.

Fehler machen wir alle und wenn du ständig daran denkst, dass du welche machen könntest, dann passieren dir erst recht welche.

Solche Gedanken kannst du vermeiden, indem du versuchst positiv zu denken. Konzentriere dich einfach auf deine Stärken und auf dich und das was du kannst, das versuche GUT zu machen.

Du wirst in jedem Beruf immer Menschen treffen, die besser als wir selber sind. Der eine ist dem Bereich besser und du dafür in einem anderen.

Das ist wichtig, was du in deinem Bereich an positive Arbeit bringst und nicht, dass ein anderer besser ist.

Versuche positiv zu denken, selbst wenn eine Firma Mitarbeiter entlassen muss, dann stehst du trotzdem nicht ganz ohne Geld da, denn dann meldest du dich arbeitslos und dann wirst du auch wieder eine Arbeit finden.

Wo eine Tür zu geht, geht eine andere wieder auf. Also denke positiv, denn mit einer posiven Einstellung wirst du auch evtl. Niederschläge immer besser wegstecken.

Unabhängig jetzt von Deiner Arbeitsleistung - in einem Betrieb kann es immer Umstrukturierungen geben. Abteilungen können geschlossen, Arbeitsabläufe strukturiert, neue Maschinen angeschafft werden. Dann finden sehr schnell personelle Umbesetzungen statt, Arbeitsplätze fallen weg. Das geht manchmal schneller wie Du denkst. Selbst wenn Deine Arbeitsleistung bisher in Ordnung war, kannst auch Du sehr schnell davon betroffen sein.

Entspann dich mal. Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, muss schon sehr schlimmes passieren, dass man dir kündigt. Oder die Firma muss pleite gehen. Mach deine Arbeit weiter wie bisher.

so schnell kann nicht gekündigt werden . nur bei diebstahl etc. gaht das fristlos ansonsten gibt es erst mal abmahnungen und bei er 3. die kündigung

So würde ichs auch sagen

@SuperSamstag56

gibt es erst mal abmahnungen und bei er 3. die kündigung

Das ist leider ein Gerücht das sich seit vielen Jahren hält und verbreitet.

Es genügt eine Abmahnung. Diese bedeutet eine Aufforderung zur Besserung. Beim nächsten "Vergehen" derselben Sache, kann der AG problemlos kündigen. Voraussetzung ist nur dass er in die Abmahnung die evtl. Folgen bei Wiederholung geschrieben hat (und das tun die AG i.d.R.)