Kündigung bei der Bundeswehr zurückziehen. Geht das?

2 Antworten

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung mit Gestaltungscharakter, du kannst sie nicht zurückziehen. Möglich wäre es mit deinem Spieß zu sprechen, sofern deine Kündigung noch nicht an den Kommandeur und das BAPersBw weitergeleitet worden ist, wovon ich bei 2 Tagen seit deiner Kündigung stark ausgehe. Aber selbst wenn sie das noch nicht ist, weiß ich nicht ob dein Disziplinarvorgesetzter überhaupt daran interessiert wäre, deine Kündigung nicht weiterzuleiten.

Da rufst du morgen früh gleich an--bedauerst deine Entscheidung-

Entweder sagen die -- Ja oder Nein--Kommt darauf an wie sie

dich benötigen -und wieviel sie schon in dich investiert haben.

Aber einen Versuch ist es doch wert---- Und da die sowieso Bedarf haben,

sehe ich deine Chancen nicht sio gering--wenn du dir dort nicht zu schulden hast

kommen lassen. Viel Erfolg VG pw (-:

Sehe ich auch so und wen nicht wende dich an deinen wehrdienstberater (im Karierezentrum) der hilft sicher auch weiter

@derAngelr

Warum muss man eigentlich ständig irgendwelche hirnrissigen Antworten lesen, die nicht nur nicht weiterhelfen, sondern auch einfach falsch sind?!

Was soll die Bundeswehr denn in 2 Tagen investiert haben? Und dass seine Chancen nicht so gering sind ist einfach völlig aus der Luft gegriffen und dummfug.

Zum Kommentar: 1.) Gibt es keinen Wehrdienstberater mehr und 2.) ist der Karriereberater ab Dienstantritt nicht mehr für dich zuständig.

@FischerTaiger

Was meinst denn eigentlich wer du bist ? Hatte die zwei Tage übersehen. Ansonsten --wenn dir meine Antwort nicht passt-kannst du sie ja beanstanden. VG pw