Wie zähle ich taggenau die Kündigungsfrist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

habe ich dann gerade so eben noch fristgerecht gekündigt?

Nein!

Wenn tatsächlich der 15. der erste Tag des Arbeitsverhältnisses war und die Kündigungsfrist 1 Tag beträgt, dann ist heute, Donnerstag, der 28., der letzte Tag der 2 Wochen (14. Kalendertage)!!

Um noch innerhalb der 14-Tage-Frist kündigen zu können, muss der Arbeitgeber die Kündigung heute noch erhalten - das geht nur noch, wenn Du sie ihm (dem Arbeitgeber in Person, einem zum Empfang Berechtigten, dem Mitarbeiter im Personalbüro) heute noch übergibst oder durch Boten zukommen lässt.

Welcher Tarifvertrag ist denn hier anzuwenden, dass eine Kündigungsfrist von 1 Tag in den ersten 2 Wochen gilt??

Langerlulatsch 
Fragesteller
 28.09.2017, 17:40

Es ist tatsächlich ein Zeitarbeitsfirmatarifvertrag (BAP/DGB-Tarifgemeinschaft), der mir sogar in gedruckter Form vorliegt. Es hat sich aber nun so ergeben: Ich war eben in der Zeitarbeitsfirma mit der Kündigung in der Hand. Die Mitarbeiterin hat mich gebeten, die Kündigung wieder mitzunehmen. Statt dessen habe ich morgen das nächste Vorstellungsgespräch bei der nächsten Firma. Und: Sollte ich was Besseres finden, entlässt sich mich aus dem Vertrag. Das habe ich nicht schriftlich, aber es hörte sich glaubwürdig an.

Familiengerd  28.09.2017, 17:54
@Langerlulatsch

Okay, der BAP-Tarifvertrag erlaubt bei Neueinstellungen eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf 1 Tag in den ersten 2 Wochen, danach beträgt sie in den ersten 3 Monaten der 6-monatigen Probezeit 1 Woche.

Dann drücke ich Dir die Daumen, dass gehalten wird, was zugesagt wurde; die Zeitarbeitsfirma täte sich auch keinen Gefallen damit, wenn sie Dir trotzdem Steine in den Weg legen würde.

Langerlulatsch 
Fragesteller
 03.10.2017, 23:28
@Familiengerd

Ja, man hat mich aus dem Vertrag rausgelassen und ich habe schon einen neuen Arbeitsplatz am Mittwoch. Jetzt bin ich nur noch auf die Abrechnung der Zeitarbeitsfirma gespannt, ich bezweifle, dass ich wirklich alle Stunden bezahlt bekomme.

Ich war eben in der Zeitarbeitsfirma mit der Kündigung in der Hand. Die Mitarbeiterin hat mich gebeten, die Kündigung wieder mitzunehmen. 

Das könnte dann wie man so sagt dumm für Dich gelaufen sein; es wäre besser gewesen einen Zeugen mitzunehmen und die Kündigung persönlich zu übergeben, dann wäre die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 14 tage gewahrt.

Jetzt hast Du eine Kündigungsfrist von einer Woche, es sei denn man lässt sich auf einen Aufhebungsvertrag ein.

M.M.n hätte die Kündiung heute dem AG zugehen müssen, denn heute ist der 14. Vertragstag.

Familiengerd  28.09.2017, 17:13

Das ist richtig - obwohl der 15. als 1. Tag des Arbeitsverhältnisses schon etwas seltsam ist.

Eigentlich müsste das Datum des Poststempels gelten. Wenn der noch in der Frist liegt, dann hast du auch fristgerecht gekündigt.

Familiengerd  28.09.2017, 17:15

Datum des Poststempels

Das Datum des Poststempels ist der der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vollkommen irrelevant!

Entscheidend ist alleine das Datum, wann das Kündigungsschreiben in den Macht-/Verfügungsbereich des Arbeitnehmers gelangt!