Darf der alte Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber anrufen?
Guten Tag, ich habe eine Freundin die bei ihren letzten Arbeitgeber Güter gestohlen hat. Sie wurde erwischt und auch fristlos Gekündigt... natürlich auch zurecht. Sie hat ihren Fehler eingesehen und schämt sich auch wie sonst was dafür. Nun hat sie ein neuen Job und wollte da ein Neuanfang starten. Sie hat sich richtig ins Zeug gelegt und ist ins kürzester Zeit die Umsatzstärkste des Ladens geworden. Jetzt ist es leider so gekommen das einer ihrer alten Kollegen sie an ihrem neuen Arbeitsplatz gesehen habt... daraufhin hat der alte Arbeitgeber bei dem neuen Arbeitgeber angerufen und hat ihm alles erzählt. Jetzt muss sie um ihren Arbeitsplatz bangen. Jetzt ist die Frage: Darf das der alte Arbeitgeber so einfach machen?
11 Antworten
Anrufe in umgekehrter Richtung kommen regelmäßig vor, obwohl auch das datenschutzrechtlich - naja - bedenklich ist. Dass der alte AG beim neuen anruft kommt glaube ich eher selten vor.
Wenn der alte AG von sich aus über diesen Diebstahl berichtet hat, ist auch das datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das Problem dürfte für deine Freundin aber sein, wie sie nachweisen kann.
Interessant wäre noch zu wissen, ob deine Freundin wegen des Diebstahls vorbestraft ist oder ob es zumindest ein Ermittlungsverfahren gab. Wenn jemand im Verkauf tätig ist und wegen Diebstahls verurteilt wurde, wäre das ein Grund ihn/sie nicht einzustellen. Der potenzielle AG darf - je nach Aufgabengebiet der offenen Stelle - u. U. danach fragen und man wäre verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Tut man das nicht und kommt das später raus, könnte der AG den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen.
Ja, das dient ja auch dem Schutz vor Betrügern im allgemeinen Sinne, dass sich betroffene Unternehmen mit dem neuen Arbeitgeber verständigen.
Die erste Frage, die sich Bewerberinnen und Bewerber in diesem
Zusammenhang stellen, lautet meist "Darf ein neuer Arbeitgeber überhaupt
beim früheren Arbeitgeber anrufen, um Auskünfte einzuholen?".
Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hier leider nicht. Allerdings gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
aus dem sich ergibt, dass in Deutschland jeder Einzelne selbst über die
Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmt.
Weiter wird auf das "Umittelbarkeitsgebot" verwiesen, wonach
personenbezogene Daten unmittelbar beim Betroffenen erhoben werden
sollen.
Daher ist davon auszugehen, dass ein Anruf beim früheren Arbeitgeber ohne Einwillung des Bewerbers nicht zulässig ist. Auch wenn zu beobachten ist, dass in der Bewerbungsrealität dennoch häufig ohne ausdrückliche Zustimmung angerufen wird.
https://www.karriereakademie.de/karriereblog/darf-der-neue-arbeitgeber-sich-beim-alten-erkundigen
Wer nicht Dumm ist, kann solche Sachen schon aus dem Arbeitszeugnis erfahren.Wenn Leute bei einer Bewerbung das letzte Abseitszeugnis nicht beilegen, frage ich gleich, ob ich den Ex Arbeitgeber mal kontaktieren darf.Verneint der Bewerber das, hat er Pech gehabt.
Aber der Fall ist ja noch anders. Aus Rachegelüsten darf ich nicht den neuen Arbeitgeber meines Ex Mitarbeiters über solche Sachen informieren. Allerdings wird das schwer zu beweisen sein.
Der Bewerber darf allerdings auch keine falschen Angaben zum Kündigungsgrund machen, damit ist eine sofortige, Fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Jeder darf jeden anrufen, bis es ihm untersagt wird.
Ist also in Ordnung. Sie sollte nun proaktiv das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen.
Gab es ein Strafverfahren, welches abgeschlosen wurde?