kann ich einen dispo bekommen trotz p-konto?

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P- Konto ist ein Pfändungsschutzkonto ,das bedeutet es schützt dich vor Pfändungen.Nicht ganz ,über das P- Konto ist dein Freibetrag geschützt ,über den du verfügen kannst.Dieses Konto kannst du auch nur umwandeln ,wenn es im Haben ist,auf diesen Konto gibt es keinen Dispo.Du musst lernen das du mit dem Geld was dein Freibetrag ist auskommst.Solange du auf dem Konto keine Pfändung hast ,kannst du natürlich über all dein Geld verfügen ,was aufs Konto kommt.Nur Dispo gibt es da keinen.

Dazu findet sich eine Info in einem Artikel der Verbraucherzentrale Hessen:

"Kann ein P-Konto auch überzogen werden?

Es ist davon auszugehen, dass alle bonitätsabhängigen Leistungen bei einem P-Konto nicht möglich sind. Da der Pfändungsschutz nur für Guthaben gilt, rät die Verbraucherzentrale dringend davon ab, ein P-Konto zu überziehen. Einen Verrechnungsschutz für P-Konten, die im Minus geführt werden, gibt es nur für Sozialleistungen: Innerhalb von 14 Tagen muss das Kreditinstitut das Geld zur Verfügung stellen. Es darf lediglich die Kontoführungsgebühren einbehalten. Für alle anderen Geldeingänge gibt es bei einem überzogenen P-Konto keinen gesetzlichen Schutz vor Verrechnung. Ein gesetzliches Verbot, ihren Kunden einen Überziehungskredit anzubieten, gibt es allerdings nicht."

Quelle http://www.verbraucher.de/Fragen-und-Antworten-zum-P-Konto#kanneinpkontoauchberzogenwerden

Es gibt also kein gesetzliches Verbot für eine Bank, dem Inhaber eines P-Kontos einen Dispo anzubieten. Allerdings ist es ganz und gar nicht ratsam, zu versuchen, einen zu erhalten. Ein P-Konto ist schon ein Hinweis, dass es finanziell mehr oder weniger drunter und drüber geht, da sollte man sich nicht selbst noch die Situation erschweren, indem man neue Schulden macht. Wobei ich es auch für fraglich halte, dass Banken sich darauf einlassen. Lg