Kampfsport in der Notwehr erlaubt?
Hey ich habe hier von einigen Leuten gehört, dass man sich als Kampfsportler bei einem Angriff gesetzlich nicht wehren darf, bzw es vor Gericht härter gewertet oder bestraft oder sonst etwas in der Richtung wird... Ich halte das für ziemlichen Humbug, da ich nicht finde, dass die Sportart, die man in seiner Freizeit ausübt einen Einfluss auf die eigenen Menschenrechte haben sollte, aber ich bin kein Experte auf dem Gebiet und will die Meinung von Leuten hören, die sich besser mit dem Gesetz auskennen... Was sagt ihr dazu?
15 Antworten
Das ist Blödsinn. Es ist das Risiko des Angreifers, an den Falschen zu geraten. Da fällt mir ein Fall während meiner Bundeswehrzeit ein, da dachten auch 3 Typen einen Unteroffizier aus einer Nachbarkompanie, der in Zivil war, umhauen zu müssen. Was sie nicht wussten, es war der Amtiernde Karateeuropameister Bernd Herrman. Das haben wir auch erst nach der Attacke erfahren.
Danke
Ist zwar etwas her aber ich würde so argumentieren:
Nach stgb §32 abs. 1 ist Notwehr nicht strafbar und nach abs. 2 gilt Notwehr, wenn du einen unmittelbaren rechtswidrigen Angriff abwehrst.
Hier mal Beispiele zum nachvollziehen:
Jemand geht auf dich zu und sagt, dass er dich jetzt schlagen wird, dabei geht er auf dich zu und holt zum Schlag aus (rechtswidrige Handlung).
1)Du schubst ihn weg und er fällt hin (Kopf gegen Bordstein und er stirbt)
-> Du hast nichts strafbares gemacht
2) Du schubst ihn und tretest ihn 5 mal während er regungslos am Boden liegt
-> Das wäre keine Notwehr, da kein unmittelbarer Angriff bevorstand nachdem er am Boden lag. Aber das Schubsen war, wie gesagt, nicht strafbar.
Achso, das stgb unterscheidet nicht zwischen Kampfsportlern und Normalos.
Danke
Das ist Quatsch. Selbstverständlich ist ein Kampfsportler bei Notwehr rechtlich nicht schlechter gestellt als ein Normalbürger der zufällig einen Stein in der Hand hat.
Genauso selbstverständlich wird bei jeder Körperverletzung (auch in Notwehr) hinterher geprüft ob die schwere der Verletzung erforderlich war. Dabei gilt der Grundsatz nach Möglichkeit das am wenigsten verletzend Mittel einzusetzen.
Danke... Endlich mal was, was vernünftig klingt... 🤦🏻♂️
Hier beginnt es für Kampfsportler gefährlich zu werden weil ein Gericht ihm evtl die Panik nicht in selben Maß zugesteht wie einem untrainierten Opa.
Das ist Ansicht wirklich Humbug.
Notwehr ist die Verteidigung um einen Angriff eines Dritten abzuwehren.
zuerst ist das mildeste Mittel zu wählen, Person mit Worten davon abhalten, dennoch wär der Tatbestand von der Körperverletzung erfüllt, doch Rechtfertigungsgründe durch die Notwehr liegen vor und strafbar macht man sich nicht.
dennoch ist die Gewalt (egal ob Kampfsportler oder nicht) als letztes zu wählen.
Notwehr kennt im deutschen Strafrecht keine enge Verhältnismäßigkeit. Man darf zur Verteidigung seines Eigentums, seiner Gesundheit oder seines Labens durchaus auch ein anderes Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendeines dieser Rechtsgüter lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 € flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.
Das ist eben was ich mir dachte und für logisch halte, woher hast du diese Informationen?
Aber Deine Paniksituation wird auch berücksichtigt, also allzu streng wird das auch nicht zur Anwendung kommen.