Gutschrift oder Erstattung bei Widerruf?
Ich habe mir einen TeamSpeak Server gemietet, welcher leider fast stündlich via DDoS angegriffen wird und daher oft nicht nutzbar ist. Daher habe ich dem Händler nach wenigen Tagen mitgeteilt, dass ich den Kaufvertrag widerrufen möchte. Leider weigert sich der Händler nun, mir mein Geld zurückzuzahlen und bietet mir lediglich eine Erstattung in Form von Guthaben auf mein Kundenkonto an. Ist dieses Vorgehen rechtens und was kann ich tun?
2 Antworten
Hallo
Der Vorgehen des Händlers wird eher Ausnutzung oder Kulanz sein.
Bei Widerruf kann der Händler eine Entschädigung für die bisherige Nutzung verlangen. Den Schaden sollte er nachweisen können.
Der Rest muss dann auf die ursprüngliche Zahlungsart erstattet werden.
Den vollen Wert als Gutschein macht das natürlich für Alle einfacher, wenn Du dafür Verwendung hast.
Klar ist Sie das, nur eben eine anteilige Auszahlung kann da schwierig zu erfassen sein.
Schriftlich ganz formell widerrufen und Bankkonto + Zahlungsaufforderung hinzufügen.
Das Ganze entweder per Post oder aber per Mail mit Zustellprotokoll, wenn möglich. Dabei aber trotzdem freundlich bleiben.
Hier stellt sich die Frage, ob Du den Vertrag überhaupt widerrufen kannst. Du hast ja bereits Leistungen bezogen, somit dürfte das eigentlich vom Tisch sein. Dass ein Sachmangel vorliegt, ist klar. Den muss der abstellen. Wenn diese Nachbesserungen auch nach dem zweiten Versuch nicht erfolgreich sind (in der Beweispflicht bist Du), kannst Du vom Vertrag zurücktreten und Dein Geld zurückfordern. Abzüglich der bereits genutzten Zeit.
Leider habe ich für eine Gutschrift keine Verwendung. Um ehrlich zu sein möchte ich mit ZAP-Hosting nichts mehr zu tun haben. Ich möchte einfach nur mein Geld zurückbekommen. Von mir aus auch anteilig, da ich den Server 360 Tage gemietet habe und bisher erst 1 Woche verstrichen ist. Allerdings wurde mir vom Support gesagt, dass eine Auszahlung auf das verwendete Zahlungsmittel (PayPal) leider nicht möglich ist.