Ist es nach Deutschem StVO legal "sinnlose" Fahrten mit dem Auto zu unternehmen?

12 Antworten

Ja, es gibt einen solchen Paragraphen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 StVO), der wird aber genau wegen der Beweispflicht sehr sehr selten angewendet.

Es findet sich immer irgend ein Grund irgendwo hinzufahren. Tanken, Luft aufpumpe, Testfahrt, was auch immer. Aber an sich gibt's das schon.


Koala41 
Fragesteller
 19.03.2015, 16:48

Danke für deine Antwort.

Kommst du aus Rosenheim?

Ich bin nicht sicher obs da ein konkretes Gesetz dagegen gibt, da es eben sehr schwer nachzuweißen ist. Wenn du allerdings 20mal mitten in der Nacht eine Straße rauf und runter fährt und sich ein Anwohner bei der Polizei beschwert, kann es schon sein, dass du nen Strafzettel bekommst.

Das Knöllchen kann ich mir ernsthaft so nicht vorstellen ...

§30 StVO sagt:

"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Damit eine "sinnlose Fahrt" geahndet werden könnte, müsste demnach gegeben sein:

a) Hin- und Herfahren - eine Fahrt in eine Richtung geht aber nicht hin und her.

b) Innerhalb geschlossener Ortschaften - eine Fahrt in die Nachbarstadt ist aber (zumindest zum größten Teil) außerhalb.

c) Belästigung Anderer - die müsste erst mal von den Anderen gemeldet werden.

Wenn es tatsächlich ein solches Knöllchen gegeben hat, dann mit Sicherheit aus einem anderen Grund (die Begründung müsste übrigens auf dem Knöllchen angegeben sein) ...

Andernfalls würde ich mich anstelle Deines Freundes Widerspruch einlegen.

Mit "sinnlos" ist viel mehr gemeint, daß man nicht 150Mal um die Eisdiele fahren soll, nur um den Besuchern dort zu demonstrieren, wie toll man schon Musik hören kann. ;-)

Koala41 
Fragesteller
 19.03.2015, 16:49

Danke für deine Antwort. XD

Es ist nicht erlaubt einfach mal so durch die Stadt zu cruisen aus Langeweile. Dafür gibts auch einen Paragraphen. Aber keiner kann dir daraus einen Strick drehen, denn sowas kann man schlecht beweisen. Es gibt außerdem keinen Paragraphen der es ausdrücklich ERLAUBT. Wäre ja auch sinnlos, da man mit solchen Fahrten nur die Umwelt sinnlos verschmutzen würde^^.

turalo  19.03.2015, 16:53

Ich darf natürlich durch die Stadt "cruisen". Das ist nicht verboten. Ich darf auch aus Langeweile mit dem Auto durch die Gegend fahren. Siehe meinen Beitrag: DAS darf man nicht.