Fahrrad rote Ampel einspruch?

9 Antworten

Ich fürchte du wirst um die Verlängerung der Probezeit nicht herumkommen... mies gelaufen. Hättest lieber durchziehen sollen. Mit dem Fahrrad hat man meistens ein Vorteil gegen Zivilpolizei im Auto, weil du fahren kannst, wo sie nicht können... Als du gesehen hast, dass die dich anhalten wollen und du weißt, dass das wegen der Ampel war, direkt in die Pedale treten 😂

Ps: Ein Aufbauseminar ist auch fällig, aufgrund des Punktes, den du bekommst. Richtig hart, weil du die Probezeit fast geschafft hast... Alles gute dir, vielleicht kommst du da irgendwie raus

Gruß Bennet

Du hast, wenn du keine rote Ampel passiert hast, nichts falsch gemacht. Wenn du auf die Kreuzung bei grüner Ampel gefahren bist, kannst du die Kreuzung räumen und musst nicht irgendwo mitten drin stehen bleiben.

Der Beweis der Zivilpolizisten lässt sich erschüttern, denn sie müssten zeigen können, dass sie sowohl die Lichter der Ampel als auch dich genau sehen konnten.

Widerspruch würde ich einlegen, wenn du dir sicher bist. Mit Skizzen und genauen Sichtachsen und Fotos.

...jetzt haben sie ja keine Beweise, also keine Messung, Vdeo oder sonstiges...

Da irrst Du Dich aber gewaltig:
Die Aussage der Zivilpolizisten ist ein Beweis.

lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen und das mit einem Anwalt klären ?

Nein, da kann Dir auch kein Anwalt helfen.

Mittelinsel? - Da beginnt also die zweite Ampel?

Natürlich musst du da halten, die Ampel ist doch sicher auf auf 'rot' gesprungen, während du noch im Bereich der ersten Ampel warst.

Selbstverständlich ist es zuzumuten, auf der Mittelinsel zu halten. Du darfst sogar vom Fahrrad absteigen und es quer stellen. Aber warum fährst du überhaupt 30? Du musst doch anhalten können, um auf der Mittelinsel stehenzubleiben. Und Fußgänger gefährdest du auch, bei der Geschwindigkeit im Ampelbereich.

Nimm deine 'Strafe' so hin. Damit bist du noch gut bedient.

Auch durch einen Einspruch könntest Du nicht die Zeit beeinflussen. Es gilt das Darum des Regelverstoßes.

Bedeutet also Verlängerung der Probezeit plus kostenträchtiges Aufbauseminar.