Motorrad strikt nach StVo parken?

5 Antworten

Du machst es richtig.

Ich habe im letzten Winter ein paarmal auf meiner Joggingrunde nur knapp einen Sturz auf eine Maschine verhindern können, die penetrant den halben Gehweg und damit alles, was davon eben ist, blockiert. Ich könnte mir vorstellen, dass mir das nicht immer gelingt.

Gehe mit dem Zettel zur Polizei und erstatte eine Anzeige.

Ja mein Motorrad ist jetzt auch nicht das kleinste und hat auch nur einen Seitenständer. Da die Seitenspiegel nicht einklappbar sind denke ich, dass es auf dem Gehweg schon ordentlich Platz wegnimmt.

Für Roller o.ä. welche aufbocken ist das natürlich einfacher.

Inwiefern Anzeige? Also gegen was? Es steht zwar das Wort "Asozial" drauf, aber ich habe nachgelesen, dass dies nicht zwingend als Beleidigung gewertet wird ähnlich wie "unfreundlich" etc.

@R34lly

Nun, eine Nötigung ist ziemlich schnell begangen.

Falls nicht, die unerlaubte Benutzung eines Fahrzeugs stellt auch eine Straftat dar.

@R34lly
Inwiefern Anzeige? Also gegen was? 

"Nur" wegen eines Zettels geht das wohl kaum, aber Verschieben oder Wegtragen Deines Motorrades stellt zumindest einen unberechtigten Zugriff dar - da könnten "(versuchter) Diebstahl" oder "(versuchte) Sachbeschädigung" in Frage kommen.

Wenn andere Leute regelmäßig auf dem Bürgersteig parken, dann kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es in deiner Gegend tatsächlich geduldet wird. Unter dieser Voraussetzung würde ich mein Motorrad dann auch auf dem Bürgersteig möglichst rücksichtsvoll abstellen - z.B. mit der Ständerseite zur Häuserfront.

Mir wäre es schlicht zu riskant, dass irgendwann ein depperter Dosenfahrer mein Mopped (versehentlich oder mit Absicht, egal) umkippt und sich aus dem Staub macht.

Beide Situationen habe ich schon erlebt: in Aachen wurde das Parken auf dem Gehweg toleriert, in Augsburg nicht im geringsten - da bekam dann das Mopped einen Anwohnerparkausweis und stand auf der Straße.

Ich kann beide Seiten verstehen. Obwohl mir bewusst ist, dass Motorräder auf Pkw-Stellplätzen parken dürfen/müssen, kann ich mich eines gewissen Frusts diesbezüglich in parkplatzarmen Stadtgebieten nicht erwehren... Wenngleich ich nie ein Zweirad verschieben oder einen Zettel dranmachen würde!

Kannst du dein Zweirad nicht quer vor oder hinter deinen Pkw in die Tiefgarage stellen? Deine Sorge bezgl. Randale halte ich für berechtigt... Vielleicht darfst du das Rad (nach Absprache mit dem Besitzer der Tiefgarage) auch in einem für Pkw nicht nutzbaren Winkel abstellen?

T3Fahrer

Leider sind die Parkplätze in der Tiefgarage sogenannte Duplex-Parkplätze, welche elektronisch rauf und runter fahren. Also ist es unmöglich das Motorrad dort abzustellen.

Tatsächlich gibt es explizite Motorradparkplätze in der Tiefgarage, welche aber komplett belegt sind. Habe mich diesbzgl. bereits bei der Hausverwaltung erkundigt.

Rechtlich gesehen hast du nix zu befürchten. Wenn du aber nicht auf Konfrontation aus bist kannst du denen trotzdem eins auswischen. Ich würde ein Bremsscheibenschloss dran machen, oder ne Alarmanlage installieren ( gibt Schlösser die das haben)

Ich würde mich auf die Lauer legen und denen ne Ansage machen.
Wer meine Sachen anfasst, oder sogar bewegt,bekommt Ärger.

Da könntest du recht haben. Wenn der Fragesteller mal mit einer ganzen Bikergruppe aufkreuzt und den Widersachern mal eine Ansage macht, dann werden die bestimmt den Schwanz einziehen....

Ich bin leider nicht so die Person, welche auf Konfrontation aus ist, da ich nicht sehr redegewandt bin wenn es zu solchen Situationen kommt...