Mir ist einer ins Auto gefahren - Gegnerische Versicherung will nicht bezahlen?

15 Antworten

was sagt denn dein Anwalt ? das ist doch der einfachste und naheliegendste Weg eine Antwort zu bekommen. Normalerweise sollte der Druck machen wenn die Versicherung nicht zahlt /(Reparaturkosten, Gutachterkosten und seine Anwaltsrechnung).

Es muss ja eine Begründung geben, warum nicht gezahlt wird ! Und der Anwalt muss dir das mitgeteilt haben. .. Du bekommst natürlich keinen Nutzungsausfall und auch nicht die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten, wenn du keine Reparatur hast durchführen lassen. Aber das hast du ja sicher mit dem Anwalt besprochen und der hat dann deine Forderungen nach den Gegebenheiten geltend gemacht. oder ? irgendwas ist da doch unvollständig in der Darstellung des Falls !?!

RahulSeditec 
Fragesteller
 22.01.2018, 11:03

Wie gesagt ich war im Ausland mir fährt einer rein, ich bin wieder da finde Zettel von Polizei soll mich melden. Die haben mir die Daten von dem gesagt der mir reingefahren ist. Tage später kam ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung ich sollte anrufen. Hab ich getan die sagten sie wollen einen eigenen Gutachter der Firma CarExpert schicken. Im Internet nichts gutes darüber gelesen. Daher hier auf gutefrage.net nachgefragt. Alle meinten ich solle mir einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Hab ich getan. Bin hin der hat mir einen Gutachter empfohlen. Hat nochmal zu mir gesagt seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung und auch den Gutachter müsste ich nicht bezahlen. Bin zwei Tage später zu dem Gutachter. Der hat einen Schaden von ~2000€ festgestellt. Mein Anwalt hat der gegnerischen Versicherung geschrieben mit einer Zahlungsaufforderung. Die gegnerische Versicherung schreibt nun sie wird nicht zahlen, da ich mich angeblich mit deren Versicherungsnehmer (der mir reingefahren ist) geeinigt hätte, was überhaupt nicht stimmt da ich diesen Mensch noch nie gesehen habe oder mit ihm geredet habe

juergen63225  22.01.2018, 12:32
@RahulSeditec

Dagegen zu argumentieren ist wohl Sache deines Anwalts .. das ist ja meine Gegenfrage: was rät der denn ? ... Sagt der das ist Unsinn oder sagt er: finde dich besser damit ab ? Wahrscheinlich hast du keine Rechtsschutzversicherung und muss bei einem Gerichtsverfahren in Vorleistung treten. Aber auch dazu kann nur der Anwalt, der die Begründung der Versicherung im Detail kennt, was sagen.

FordPrefect  22.01.2018, 12:42
@juergen63225
Wahrscheinlich hast du keine Rechtsschutzversicherung und muss bei einem Gerichtsverfahren in Vorleistung treten

Das muss er auch, wenn der Unfallgegner respektive dessen VR behauptet, die Regulierung wäre bereits privat erfolgt. Denn wenn der VR des Unfallgegners gar nicht an der Regulierung beteiligt ist, besteht gerade auch gar kein Anspruch auf Erstattung weiterer Kosten; das wäre nur bei einer Regulierung durch den VR der Fall.

Hallo,

einen Anwalt musst Du entweder selber bezahlen oder die Kosten auslegen, auch für den Gutachter usw., bis die gegnerische Versicherung bezahlt.

Den Anwalt kannst Du Dir sonst nur nehmen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung (Verkehrschutz inbegriffen) hast.

Diese übernimmt die Kosten für den Anwalt, Gutachter usw..

Außer, es stellt sich heraus, Dein Auto ist dort geparkt ohne Zulassung o.ä., falsch geparkt o.ä..

Du kannst also nicht einfach einen Anwalt nehmen, wenn Du am Unfall auch nicht schuld bist, dass würde ja sonst jeder so machen.

Du wirst darüber auch von Deinem Anwalt aufgeklärt und musst auch dafür unterschreiben. Das Du nichts davon gewusst hast und der Anwalt gesagt hat, Du musst nichts bezahlen, das war sicherlich nicht so.

Genauso kann ein Gutachter erst eingeschaltet werden, wenn der Schaden durch eine Autowerkstatt begutachtet wird und diese bestätigt, dass der Wert des Schadens über 700,-- beträgt. Darunter wird ein Gutachter gar nicht dazu geholt, außer Du bezahlst ihn selber.

Wenn der Schaden also höher ist, dann schaut sich der Gutachter dies an, schickt dies auch schriftlich, was alles kaputt ist und die Kostenaufstellung.

Das erste was der Anwalt macht ist, das er der anderen Versicherung den Schaden meldet- das hast Du aber selber schon gemacht.

Die Kostenaufstellung für das reparieren des Autos schickt er dann samt seiner Anwaltskosten und setzt einen Zeitpunkt, wann er ein Ergebnis erwartet.

Wenn sich die gegnerische Versicherung weigert zu bezahlen muss sie begründen warum. Sie kann nicht einfach sagen, wir zahlen nichts. Vielleicht hat der andere Autofahrer behauptet, Du bist ihm dran gefahren oder ......

Dann steht Aussage gegen Aussage.

Dein Anwalt macht jetzt sicherlich deshalb nichts mehr, weil Du Deine Auslagen nicht bezahlst.

Ein Anwalt schluckt nicht einfach, wenn die Gegenpartei nicht bezahlt. Der Anwalt klagt dann, wenn dies nötig ist.

Du hast anscheinend keinen Rechtsschutz und das Du nicht bezahlst möchtest, kann ja sein, wird Dir aber nichts helfen.

Du schreibst, Du hast jetzt eine Mahnung bekommen also hast Du einfach alles laufen lassen und wunderst Dich, das der Anwalt nichts mehr macht.

Also irgendwas stimmt hier nicht in Deiner Beschreibung.

Viele Grüsse!

RahulSeditec 
Fragesteller
 22.01.2018, 11:18

Ich bin zum Anwalt, auf Nachfrage hin bestätigte er mir, es ist mein Recht und seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Er hat mich gefragt ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, und ich meinte "ganz bestimmt nicht". Daraufhin schickte er mich zu einem von Ihm Bekannten Gutachter. Auch sagte er nein ich müsste nichts bezahlen. Eine Zahlungsaufforderung mit dem Gutachten hat er dann an die gegenersiche Versicherung geschickt. Dann war 2 Monate ruhe aufeinmal hat mein Anwalt mich informiert, dass die gegnerische Versicherung nicht bezahlen will, da ich mich angeblich mit dem Verursacher geeinigt hätte, was nicht stimmt, da ich diesen Menschen noch nie gesehen oder gehört habe. Das war der einzige Schriftverkehr den mir mein Anwalt hat zukommen lassen

Minischweinchen  23.01.2018, 06:02
@RahulSeditec

Dann solltest Du Deinen Anwalt mal um den ganzen Schriftverkehr bitten und auch, wie Ihr Euch den "geeinigt" hättet. Er muss ja wissen, was der Unfallverursacher erzählt hat. Da kommt dann schon wirklich bissl wenig von Deinem Anwalt.

Der Unfallverusacher wird die Sache etwas anders dargestellt haben uns somit steht Aussage gegen Aussage. Du könntest ihn noch anzeigen, wegen Betrug. Nur, wenn er bei seiner Aussage bleibt , wird dies schnell eingestellt, da es keine Beweise gibt.

Vielleicht würde es ihn aber auch einschüchtern, so dass er doch noch dazu steht, was passiert ist.

Die Aussage, die er vor der Polizei gemacht hat, hilft Dir auch nichts, weil es könnte ja trotzdem sein, das Ihr Euch danach noch geeinigt habt.

Was noch ein Versuch wäre, dass Du einen Sachverständigen aufsuchst und der Dir vielleicht aufgrund des Schadens am Auto, der Schleifspuren usw. sagen kann, dass der Unfallhergang nur so gewesen sein kann, wie Du ihn schilderst. Dann hättest Du was in der Hand. Ob das der "normale" Gutachter, der Dein Auto schon begutachtet, machen kann, weiß ich leider nicht. Einfach mal fragen.

Wenn es Aussage gegen Aussage bleibt, dann wird festgelegt, dass jeder die Hälfte Schuld hat und die Gegenpartei muss die Hälfte der Kosten übernehmen.

Wenn ich etwas vorschnell geurteilt habe, dass es an Deiner "Aussage" liegen könnte, das was nicht stimmt, dann möchte ich mich dafür entschuldigen.

Denn jetzt bei näherer "Beschreibung" stimmt da wohl was nicht mit deiner anwaltlichen Vertretung. Er lässt anscheinend einfach alles laufen und das kann ja wohl nicht sein. Auch keine Infos an Dich usw..

Red mal persönlich mit ihm. Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Anwalt nicht seine Pflicht erfüllt, kannst Du eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer einreichen.

Die gehen der Sache konsequent nach (hatte auch schon mal so einen ähnlichen "Fall") und Du wirst auch schriftlich informiert, was der Sachstand ist, was der Anwalt von sich gegeben hat usw.. Das muss immer schriftlich erfolgen. -Das nur nebenbei.

Dein Anwalt kann nicht einfach sagen, die Versicherung zahlt nicht und aus. Vor allem lass Dir unbedingt Einblick geben über den gesamten Schriftverkehr und Kopein davon, dass Du was in der Hand hast.

Das er Dich nicht mal darüber aufgeklärt hat, dass Du in Vorkasse gehen musst, ist seltsam und spricht nicht für ihn.

Wenn alles nichts hilft, dann kannst Du Dir nur nochmals einen anderen Anwalt suchen, dem alles schildern damit Du wenigstens nur auf der Hälfte der Kosten sitzen bleibst.

Ich kenne das eben ganz anders, wenn ein Anwalt sich wirklich einsetzt. Auch sollte er Dir jeden Schriftverkehr, automatisch, zukommen lassen ohne das Du frägst-hätter er ja auch per e-mail machen können.

Minischweinchen  23.01.2018, 06:08
@RahulSeditec

Hat denn Dein Anwalt Widerspruch bei der gegnerischen Versicherung eingelegt, dass es nicht stimmt, das Du Dich mit dem Unfallgegner geeinigt hast? Das muss er sofort machen. Wenn er das nicht macht, heißt das ja, dass dies so gewesen ist.

T3Fahrer  22.01.2018, 12:13

Kurzer Einwurf: natürlich darf er sich einen Anwalt nehmen, wenn er einen Verkehrsunfall hatte! Es ist sein gutes Recht! Erst recht, wenn er keine Schuld hatte! Man kann sich ohne weiteres anwaltlich vertreten lassen, das kann ich mit Sicherheit sagen, da meine Frau Juristin ist.

FordPrefect  22.01.2018, 12:16
@T3Fahrer
Kurzer Einwurf: natürlich darf er sich einen Anwalt nehmen, wenn er einen Verkehrsunfall hatte! Es ist sein gutes Recht!

Natürlich. Nur - eine Kostenübernahme durch den Unfallgegner bzw. dessen VR ergibt sich natürlich nur dann, wenn der Unfallgegener auch Schuld am Unfall trägt. Ansonsten werden die Kosten nur anteilig (oder eben gar nicht) durch den VR des Gegners getragen.

Minischweinchen  23.01.2018, 05:26
@FordPrefect

Sein "Recht" ist es natürlich sich einen Anwalt zu nehmen, so war das auch nicht gemeint. Ich meinte auch, was die Kosten betrifft.

Dass du stinksauer bist, ist verständlich. Doch es wird dich nicht weiter bringen. Der Fall scheint mir recht verwickelt, und das wirst du nur auflösen, wenn du selbst ruhig und rational damit umgehst.

Irgendwie klingt es eigenartig: Du hattest Kontakt mit der gegnerischen Versicherung und die waren anfangs auch entgegenkommend. Plötzlich aber legen sie sich quer - mit welcher Begründung, wenn der Fall so eindeutig ist, wie du es schilderst?

Und was hat dein Anwalt konkret getan? Du schreibst nur von der Rechnung. Gibt es einen Schriftverkehr von ihm mit der gegnerischen Versicherung? Und mit welcher Begründung hat der Anwalt seine Ansicht geändert, dass die gegnerische Versicherung für alle Kosten aufkommen müsse?

Kurz gesagt, deine Schilderung des Falls enthält einige wesentliche Punkte nicht, die man bräuchte, um den Fall zu beurteilen.

Zuerst würde ich jetzt mit meinem Anwalt und dann auch mit dem zuständigen Sachberarbeiter der gegnerischen Versicherung erst mal ein Gespräch suchen - ruhig, verbindlich und konstruktiv.

Deine eigene Versicherung einzuschalten, ist ein guter Tip.

Wie gesagt ... dies unter Vorbehalt, dass mir hier wesentliche Fakten zu dem Fall fehlen.

RahulSeditec 
Fragesteller
 22.01.2018, 11:02

Wie gesagt ich war im Ausland mir fährt einer rein, ich bin wieder da finde Zettel von Polizei soll mich melden. Die haben mir die Daten von dem gesagt der mir reingefahren ist. Tage später kam ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung ich sollte anrufen. Hab ich getan die sagten sie wollen einen eigenen Gutachter der Firma CarExpert schicken. Im Internet nichts gutes darüber gelesen. Daher hier auf gutefrage.net nachgefragt. Alle meinten ich solle mir einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Hab ich getan. Bin hin der hat mir einen Gutachter empfohlen. Hat nochmal zu mir gesagt seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung und auch den Gutachter müsste ich nicht bezahlen. Bin zwei Tage später zu dem Gutachter. Der hat einen Schaden von ~2000€ festgestellt. Mein Anwalt hat der gegnerischen Versicherung geschrieben mit einer Zahlungsaufforderung. Die gegnerische Versicherung schreibt nun sie wird nicht zahlen, da ich mich angeblich mit deren Versicherungsnehmer (der mir reingefahren ist) geeinigt hätte, was überhaupt nicht stimmt da ich diesen Mensch noch nie gesehen habe oder mit ihm geredet habe

Traconias  22.01.2018, 11:13
@RahulSeditec

Das klingt danach, dass dein Unfallgegner da eine Falschaussage gemacht hat. Dem musst du schnellstens und in aller Form widersprechen. Ich verstehe zwar nicht ganz, weshalb dein Anwalt eher der gegnerischen Versicherung glaubt als dir, aber das ändert nichts an der Situation:

Du musst die gegnerische Versicherung ansprechen. Am besten auf beiden Wegen - per Anruf an den Sachbearbeiter und mit einem Schreiben, in der du der Darstellung deines Unfallsgegners widersprichst.

Dann musst du mit deinem Anwalt klären, weshalb er sein Mandat nicht erfüllt und sofort deine Interessen wahrgenommen hat, d.h. Widerspruch gegen die Darstellung des Rentners eingelegt hat. Das würde ich auch zuerst persönlich versuchen.

Ansonsten ist es leider richtig: Einige Kosten hast du selbst verursacht und wirst sie nicht von der Versicherung bekommen. Doch zumindest die Reparatur muss drin sein. Vielleicht wird die gegnerische Versicherung auch entgegenkommender, wenn du ihr eine Einigung anbietest - auf der Basis, dass sie nur die direkten Unfallschadenkosten übernimmt.

Falls du im ADAC bist, kannst du dich auch rechtlich noch mal von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen - auch ohne Rechtsschutzversicherung.

jetzt hast du dir aber schön luft gemacht.  ich frage mich allerdings warum du dir einen anwalt und einen gutachter geholt hast ehe die gegnerische versicherung irgendwas festgestellt hat?!?!

das anwalt und eigener gutachter dein gutes recht ist, ist im streitfall ja richtig. du hast aber schon anwalt und gutachter eingeschaltet ohne das die gegnerische versicherung überhaupt den schaden begutachtet hat. 

du wirst dich wohl mit der versicherung irgendwie einigen müssen. zur not musst du die kosten einklagen.

RahulSeditec 
Fragesteller
 22.01.2018, 10:50

Weil jeder geschrieben hat ich bin überhaupt nicht verpflichtet diesen Gutacher der gegnerischen Versicherung kommen zu lassen. Ich sehe auch nicht ein mich von einem Gutachter der im Interesse der Versicherung des Unfallverursachers handelt, mich preislich "drücken" zu lassen oder gar beleidigen zu lassen

Hexe121967  22.01.2018, 11:15
@RahulSeditec

was andere schreiben ist doch schnurz piep egal. tatsache ist, dass noch garkein gutachten über den schaden erstellt wurde. also wieso gehst du von irgendwelchen beleidungen oder von drücken des preises aus?  natürlich arbeitet ein gutachter immer im Interesse desjenigen der ihn beauftragt. 

du hast deinen anwalt und deinen gutachter ins boot geholt und wirst die erstmal zahlen müssen. kannst ja dann versuchen, dir das geld wieder zu holen.

angeblich schreibt die Versicherung das der unfallmensch sich mit dir geeinigt hätte? das ist ja beweisbar, also kontakt mit dem verursacher aufnehmen.

Du hast den Anwalt in Anspruch genommen, dann musst du ihn auch bezahlen, falls die Gegenseite bei der Zahlung ausfällt. Grundsätzlich hast du ein Anrecht darauf, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten übernimmt, genauso wie von deinem Gutachter. Aber: wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu bezahlen, musst du bezahlen! Das ist ja leider immer das Risiko, wenn man einen Anwalt nimmt oder einen eigenen Gutachter beauftragt… Diese Klausel wirst du dem Anwalt auch sicherlich unterschrieben haben.

Es ist ja jetzt sehr ärgerlich für dich, das kann ich sehr gut nachvollziehen! Aber letztlich ist es halt dein Problem und nicht das des Anwalts! Sprich, du musst dann mit der Gegenseite eine Auseinandersetzung anstreben, damit die deine entstandenen Kosten, nämlich Schaden am Auto, Rechtsanwalt und Gutachter übernimmt! Nicht der Anwalt muss sich darum streiten… Jedenfalls nicht unbezahlt… ich würde, so ärgerlich es auch ist, Anwalt und Gutachter (erstmal) bezahlen und die Gegenseite auf die Kostenübernahme - notfalls -verklagen. Aber ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass du ziemlichen Ärger am Stecken hast, wenn du Anwalt und Gutachter jetzt nicht bezahlst.

Wie ist denn die Argumentation der gegnerischen Versicherung, dass sie nicht bezahlen möchte? Einfach nicht bezahlen können sie ja schlecht…

T3Fahrer

RahulSeditec 
Fragesteller
 22.01.2018, 13:15

Die gegnerische Versicherung schreibt meinem Anwalt folgendes (was aber überhaupt nicht stimmt, da ich den der mir reingefahren ist noch nie im Leben gesehen habe!!!) :

nach den uns vorliegenden Informationen haben sich unser Versicherte und Ihr Mandant untereinander geeinigt. Wir können daher keine Zahlung leisten

T3Fahrer  22.01.2018, 13:20
@RahulSeditec

Da musst du dann dringlich mit deinem Anwalt drüber sprechen und selbiger muss dann bei der Versicherung widersprechen! Welche Belege soll es denn geben, dass ihr euch geeinigt habt? Der Gegner muss dir ja irgendwie beweisen, dass du dich angeblich mit ihm geeinigt hast…

Wenn man die Geschichte jetzt weiterspinnt, könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, ob jemand damals den Unfall beobachtet hat und behauptet hat, es sei sein Fahrzeug, dass da beschädigt worden sei… So hätte dieser dann womöglich die Möglichkeit gehabt Geld abzugreifen im Sinne einer angeblichen Einigung mit dem (vermeintlichen) Besitzer… Aber das ist natürlich eine weitergesponnene Geschichte, keine Ahnung, ob es tatsächlich so gewesen ist… Was sagt denn dein Anwalt zu dieser Konstellation? Der müsste dir doch auch geraten haben bei der Versicherung zu widersprechen…