Alkoholkontrolle auf Parkplatz einer Wohnungsbaugenossenschaft rechtens?

14 Antworten

Da braucht auch kein Schild sein das auf StVO hinweist, wenn es nicht umzäunt ist handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum! Abgesehen davon war das Auto zuvor auf der öffentlichen Strasse geparkt, also bist Du sogar auf der öffentlichen Strasse alkoholisiert gefahren.

Also irgendwo tut mir das Leid, aber wer alkoholisiert ans Steuer sitzt nur um sein Gepäck 10m weniger weit tragen zu müssen gehört es nicht anders als zu einer MPU verdonnert zu werden.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest wird es sehr wahrscheinlich nur teurer. Da Du wiederholt alkoholisiert beim Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum erwischt wurdest gibt es wohl keinen Zweifel dass die bevorzugte Bedienung der Polizei auf Verkehrssicherheit beruht und nicht um Dich zu ärgern.

Dürfen die mich auf einen Parkplatz der Wohnungsbaugenossenschaft im Stand einer Alkoholkontrolle unterziehen?

Mann, du verstehst es nicht. Um dein Auto dort hin zu bringen, wo du deinen bezahlten Parkplatz hast, bis du in dein Fahrzeug gestiegen, und von einer öffentlichen Straße in das Privatgelände gefahren. Und wenn das nur 2 Meter wären, vollkommen wurscht.

Und da du es offensichtlich nicht so genau nimmst mit Alc und Auto fahren, kommt jetzt das, was der einzig richtige Weg ist: Dich erst einmal für lange Zeit aus dem Verkehr ziehen.

Jetzt heul hier nicht rum, du bist selbst schuld. Hättest du deine Karre dort stehen lassen, wo sie war.

Solange der Parkplatz nicht abgesperrt ist, gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum. Eigentumsverhältnisse interessieren nicht.

Abgesperrt reicht nicht ganz,das Private Gelände müsste umzäunt sein und an der Ein- und Ausfahrt müsste ein Tor zum schließen sein dann erst gehört er nicht zum öffentlichen Verkehrsraum.

gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum

Das ist falsch. Es ist Privatgelände. Genau so wie die Parkplätze bei Aldi.

@wiki01

Kannst du auch begründen, warum du der Meinung bist, dass sich der Bundesgerichtshof irrt und wir lieber dir glauben sollten anstatt der höchstrichterlichen Rechtsprechung?

BGH-Beschluss 30.1.2013 - 4 StR 527/12

Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich,
wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung
und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse
entweder
ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe
zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.

Für die Frage, ob eine Duldung des Verfügungsberechtigten
vorliegt, ist nicht auf dessen inneren Willen, sondern auf die für etwaige Besucher erkennbaren äußeren Umstände (Zufahrtssperren, Schranken, Ketten, Verbotsschilder etc.) abzustellen.

@migebuff

Einem BHG-Urteil beuge ich mich natürlich☺

@wiki01

Oh, ein Kenner?

Und da diese Plätze zugänglich sind, biste dran, Teste es einfach mal, ohne Fahrerlaubnis oder so.

@wiki01

Leider nicht richtig, Parkplätze von ALDI und Konkurrenz sind, sofern nicht durch Schranken, Tore und Zäune vom übrigen Verkehrsraum abgetrennt, sogenannter tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, aber rechtlich Privatgelände.

Hallo margo83,

die Polizei darf Dich überall kontrollieren - auch auf privatem Grund.

Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du auf privatem Grund unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug bewegst... allerdings schreibst Du ja, dass Du Dein Auto von einer öffentlichen Straße auf den Parkplatz umgeparkt hast. Damit bist Du also, wenngleich vielleicht nur wenige Meter, auf einer öffentlichen Straße unterwegs gewesen - und das unter Alkoholeinfluss, was nun einmal verboten ist. Die Polizisten haben Dich beim Fahren gesehen und anschließend einer Alkoholkontrolle unterzogen, die positiv ausgefallen ist. Das sollte als Beweis ausreichen (mit anschl. rechtssicherer Blutalkoholkontrolle).

Davon abgesehen kann es durchaus sein, dass auch der private Parkplatz der Wohnungsbaugenossenschaft als öffentlicher Verkehrsraum gilt. Zumindest dann, wenn dieser von Jedermann genutzt werden kann oder könnte, der Besitzer Fremdparker durch eine entsprechende Beschilderung oder bauliche Abgrenzung (Schranke, Tor etc.) nicht ausdrücklich ausschließt. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Straßenverkehr ist nicht ganz einfach, hierzu folgender Link: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Nötigung ist das Verhalten der Polizei ganz sicher nicht.
Wenn Du gehäuft kontrolliert wirst, dann liegt es entweder daran, dass Du besonders auffällig bist - oder es ist schlichtweg Zufall. Ersteres könnte z.B. auch eine sehr unsichere oder zu vorsichtige Fahrweise sein oder auch die Tatsache, dass Du (oder jemand mit einem sehr ähnlichen Fahrzeug) in der Vergangenheit öfters polizeilich in Erscheinung getreten bist. Oder dass eure Straße/Stadtteil/... wegen früherer oder gehäufter Vorfälle einfach genauer und engmaschiger kontrolliert wird als andere. Das lässt sich aus der Entfernung aber natürlich nur sehr schwer sagen bzw. nur vermuten.

So wie du den Sachverhalt schilderst, war die Maßnahme auf jeden Fall rechtens. Du hast ein KfZ auf einer Straße im öffentlichen Verkehrsraum geführt, obwohl du unter Alkoholeinfluss standest. Es ist egal wo die Fahrt endet, von daher musst du verdient mit den Konsequenzen leben.