Wenn ein Geschwindigkeitsmessgerät (Radarfalle) zugeklebt wird, ist dies eine Straftat?

8 Antworten

Ärger gibt es in jedem Fall.

Guten Morgen, das Ordnungswidrigkeiten gesetz gibt es nicht mehr, da (siehe Bundesgesetzblatt)es keinen Einführungsbereich mehr gibt. Die BRD hat seit 1990 kein Verwaltungsrecht mehr (siehe http://www.BRD-matrix.de) Auch die Strafprozessordnung ist rechtlich nicht relevant, sowie die ZPO:

Die BRD ist eine GmbH

Schreiben sind nicht unterschrieben, damit sich die Einzelpersonen, die dort arbeiten, nicht strafbar machen können. es machen sich die sogenannten BRD Behörden strafbar gegen das Deutsche Volk

das Ordnungswidrigkeiten gesetz gibt es nicht mehr ... )es keinen Einführungsbereich mehr gibt.

Was ist ein 'Einführungsbereich'? Zur Information: Es wurde das Einführungsgesetz zum OWiG aufeghoben. Einführungsgesetze enthaöten Übergangregelungen bei der Einführungs eines Gesetzes, das OWiG ist seit 1968 in Kraft, deshalb konnte das Einführungsgesetz aufgehoben werden.

Die BRD ist eine GmbH

Wenn man schon Probleme damit hat, einen Staat von einer Firma in Staatsbesitz (in diesem Fall die Finanzagentur GmbH) zu unterscheiden, kommt man natürlich auch sonst auf merkwürdige Ideen.

Straftat nicht, aber ich würde mich nicht dabei erwischen lassen ;-) es gab auch schon Fälle, wo Geblitzte vor Ärger das gesamte Gerät zusammengetreten oder von der Brücke geschmissen haben.. das ist dan schon was ganz anderes und kann richtig teuer werden...

eine Straftat nicht aber eine Ordnungswidrigkeit, eine Straftat wäre es dann, wenn das Gerät demoliert worden wäre..

Wenn man sehr übel will, kann man das als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkahr nach § 315b StGB werten. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.

Entfernen (Abdecken steht dem gleich) einer Anlage, die der Sicherheit des Straßenverkahrs dient; als das betrachtet man halt eine Radarfalle.

(Umstritten.)

sie dient doch nach dem "Abkleben" immer noch zur Sicherheit. Sie liefert nur keine ordentliche Bilder mehr !