Ist ein Abmahnung wegen Alkoholkonsums nach Feierabend auf dem Betriebsgelände rechtens?

15 Antworten

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Korrekterweise sollte dich der Chef zu diesem Sachverhalt anhören, bevor er entscheidet. Dazu habe ich gefunden:

"Eine Abmahnung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich rechtswidrig und der Arbeitnehmer kann nach §§ 611, 242 BGB die Entfernung aus der Personalakte entfernen. Das wird man mit dem BAG als vertraglich vereinbarte Nebenpflicht ansehen (Vgl. die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.1988 - Aktz.:6 AZR 144/85). Ein Anspruch kann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Abmahnung und auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalakten in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 242 BGB bestehen, wie das Bundesarbeitsgericht 1988 ausführt."

Quelle: http://www.palm-bonn.de/abmahnung.htm

Dein Chef geht ja wohl davon aus, dass der Alkohol während der Arbeitszeit konsumiert wurde. Es wäre also die Frage, ob du glaubwürdig das Gegenteil beweisen könntest.

Falls der Chef dir das glaubt, kann er entscheiden, ob er im Rahmen der Hausordnung oder sonstiger Regelungen dennoch belegen kann, dass der Konsum von Alkohol auf dem Gelände (wofür er ja das Hausrecht hat) verboten ist. Er könnte dann dennoch auf einer Abmahnung bestehen, die aber weniger schlagkräftig wäre, als bei einem Vorfall während der Arbeitszeit.

Ich würde also raten, rede mit ihm sachlich und warte ab, wie er es dann sieht.

Dann hättest Du wirklich auch nicht so blöd sein sollen und die leeren Flaschen im Betrieb bunkern. Es ist doch logisch dass der Chef es so sieht.

Ok. Mach kein Fass auf. Du warst nicht alleine. Ist blöd gelaufen. Betriebsgelände gehört mit zum Betrieb. Wenn Du es ganz genau wissen willst schaust Du bei lexetius nach ob es ein entsprechendes Urteil gibt und wie das ausgefallen ist.

Ansonsten: Lass Dir den Vorfall schriftlich bezeugen. Wende Dich von selbst an den Chef und kläre ab. Wir alle sind Menschen. Dein Chef wird sauer wenn es um Alk geht. Darf er auch. Warum nicht?

Das Betriebsgelände gehört zum Betrieb. Ob die Berufsgenossenschaft es lustig findest wenn auf dem von ihr versicherten Heimweg gesoffen wird darf ruhig mal überdacht werden. Egal, wer fährt und wer nicht. So eine BG weiß zu Alkohol noch ganz andere Sachen als den Führerschein.

Ach ja: Ein Spint gehört zum Betrieb. Aus unterschiedlichsten Gründen wird hier und da von verschiedenen Seiten gut begründet die eine oder andere Kontrolle der Spinde eingefordert. Es soll was mit Verantwortung zu tun haben.

Quatsch wegen leeren flaschen/ vollen Flaschen im Schrank kann dein Chef gar nichts machen. Du kannst so viel Pfand mit die rumschleppen wie du willst. Warum darf euer Chef In den Spind sehen?

gottesanbeterin  18.04.2012, 09:05

Von einem/seinem Spind ist doch in der Frage keine Rede.

Die Abmahnung ist zulässig wie gerechtfertigt. Wenn ein allg. Alkoholverbot gilt - auch wenn dies auf während der Arbeit beschränkt ist, so kann der Arbeitgeber dies auch nach Feierabend auf dem Betriebsgelände untersagen.

Gegen ein Bierchen nach Feierabend ist i.d.R. nichts einzuwenden, doch macht deine geschilderte Situation den eindruck, dass es hier vermutlich um " mehr " geht und es sich nicht um das typische Feierabendbier handelt.

Lumaris 
Fragesteller
 18.04.2012, 19:13

Es ging hier wie gesagt wirklich nur um ein Bier und nicht mehr. Selbst diese eine Feierabendbier gibts nur eher selten.

Bei Alkoholverbot Bierflaschen in einem Schrank, also am Arbeitsplatz zu verstauen, das zeugt mindestens von Leichtsinn. Das du im Betrieb getrunken hast, das kannst du nicht leugnen. Die genauen Umstände solltest du mit deinem Anwalt zu Papier bringen.