Wäre eine Abmahnung nach Feierabend gerechtfertigt?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Wir kaufen dort natürlich alle erst nach Feierabend oder in der Pause ein. Dass man das nicht während der Arbeitszeit machen darf ist ja vollkommen klar. Ein Arbeitskollege von mir hatte Feierabend. Er hat auch nach Feierabend eingekauft. Er hat sich allerdings noch extrem lange im Betrieb aufgehalten. Mindestens 2 Stunden. Als der Chef ihn gesehen hat hat er gesagt er soll gehen. Bestimmt eine halbe Stunde später war er immer noch im Laden. Da hat der Chef gesagt wenn er jetzt nicht geht dann bekommt er eine Abmahnung. Wäre die gerechtfertigt. Ich könnte ja verstehen wenn er uns von der Arbeit abhalten und die ganze Zeit mit uns labern würde. Das hat er aber nicht gemacht. Kann man auch nach Feierabend noch eine Abmahnung bekommen.
8 Antworten
Für eine Abmahnung muss es einen Verstoß gegen eine Arbeitspflicht geben. Und einen solchen kann ich erstmal nicht erkennen.
Wenn der Kollege nach Feierabend im Laden einkauft, ist er für mich ab diesem Zeitpunkt Kunde. Und ich weiß nicht, ob ein Filialchef einen Kunden wegschicken würde, nur weil er lange für seinen Einkauf braucht.
Anders wäre es natürlich, wenn er den Betriebsablauf gestört hat. Dann dürfte ihm der Chef das übel nehmen und meines Erachtens auch eine Abmahnung geben. Er müsste sie aber glaubwürdig begründen.
Kann man schon, aber das ist ja kein Grund für eine Abmahnung. In Zukunft sollte er dann scheinbar besser woanders einkaufen gehen.
Natürlich kann er eine Abmahnung bekommen, wenn er nur dumm rumsteht und den Betrieb aufhält.
Euer Chef hat dort das Hausrecht. Wenn er den Mitarbeiter nach Hause schickt, hat er den Laden zu verlassen. Das kann dann auch eine Kündigung nach sich ziehen, wenn er sich nicht daran hält.
Er soll den Chef nach dem Grund der Abmahnung fragen