Wäre eine Abmahnung nach Feierabend gerechtfertigt?

8 Antworten

Für eine Abmahnung muss es einen Verstoß gegen eine Arbeitspflicht geben. Und einen solchen kann ich erstmal nicht erkennen.

Wenn der Kollege nach Feierabend im Laden einkauft, ist er für mich ab diesem Zeitpunkt Kunde. Und ich weiß nicht, ob ein Filialchef einen Kunden wegschicken würde, nur weil er lange für seinen Einkauf braucht.

Anders wäre es natürlich, wenn er den Betriebsablauf gestört hat. Dann dürfte ihm der Chef das übel nehmen und meines Erachtens auch eine Abmahnung geben. Er müsste sie aber glaubwürdig begründen.

Kann man schon, aber das ist ja kein Grund für eine Abmahnung. In Zukunft sollte er dann scheinbar besser woanders einkaufen gehen.

Natürlich kann er eine Abmahnung bekommen, wenn er nur dumm rumsteht und den Betrieb aufhält.

Euer Chef hat dort das Hausrecht. Wenn er den Mitarbeiter nach Hause schickt, hat er den Laden zu verlassen. Das kann dann auch eine Kündigung nach sich ziehen, wenn er sich nicht daran hält.

Er soll den Chef nach dem Grund der Abmahnung fragen