fristlose Kündigung eines Festvertrages während der Krankmeldung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannn er während der Krankmeldung überhaupt kündigen? 

Krankheit schützt nicht vor Kündigung und auch wegen Krankheit kann man unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.

Schau mal hier rein, eine sehr informative Seite:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Steht mir eine Abfindung zu?

Es gibt kein verbrieftes Recht auf Abfindung.Jedoch wird oft in einem Gütetermin eine Abfindung gezahlt; in der Regel 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wenn er ein Fehlverhalten per Abmahnung gerügt hat, kann er mich einen Tag später doch nicht dafür kündigen oder?

Dazu bedarf es in der Regel eines weiteren Verstoßes wegen derselben Sache.

vermehrkte allerdings das falls die Kündigung wiedererwartens nicht gültig sein sollte er mich zum 31.12.2016 kündigt. Ist das rechtens?

Die fristgerechte Kündigung fügen Arbeitgeber ein, weil oft eine fristlose Kündigung nicht wirksam ist, damit aber nicht erneut gekündigt werden muss, wird hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Du hast ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit um beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorzugehen.

In erster Instanz bei eindeutiger Sachlage kann man das ohne Anwalt machen; das sollte man aber nur machen, wenn die Sachlage eindeutig ist.

Hier würde ich einem Anwalt empfehlen.

Noch ein weiterer wichtiger Link:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

LG

johnnymcmuff

Ohne Grund geht eine fristlose Kündigung gar nicht.
Reiche Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, am besten morgen direkt. Hole Dir lieber einen Rechtsbeistand, z.B. bei Deiner Gewerkschaft - natürlich nur wenn Du auch Mitglied bist.
Ansonsten würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Achso - für die Klage hast Du nicht viel Zeit, also nicht warten. Ich glaube 3 Wochen sind das.


johnnymcmuff  13.11.2016, 21:07

Ohne Grund geht eine fristlose Kündigung gar nicht. 

Das ist nicht richtig, siehe 2. Link meiner Antwort.

Es sind übrigens drei Wochen.

Familiengerd  14.11.2016, 13:01
@johnnymcmuff

Seit wann soll denn ohne Grund (nach BGB § 626) fristlos gekündigt werden können??

Sofort zum Arbeitsgericht und die Kündigungsschutzklage einreichen und dann such dir einen anwalt der wird das weitere tun!

Du musst jetzt auf alle Fälle innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.

Wie groß ist denn der Betrieb? Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften?

Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt, kannst Du Klage gegen die fristlose und auch gegen die fristgerechte Kündigung einreichen.

 Ist es ein Kleinbetrieb greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen. Hier wirst Du gegen die fristgerechte Kündigung nicht viel ausrichten können, gegen die fristlose Kündigung musst Du aber auf alle Fälle klagen.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt für Dich. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort wird Dir bei der Klageformulierung geholfen und das ist kostenlos.

Hast Du Dich nach dem Kündigungsgrund erkundigt? Im Kündigungsschreiben muss der AG keinen Grund angeben. Bei einer fristlosen Kündigung muss er aber auf Nachfrage den Grund nennen.

Kündigt er Dich aufgrund eines Vorfalls den er schon abgemahnt hat, ist die Kündigung nichtig, da der Kündigungsgrund schon durch die Abmahnung "verbraucht" ist.

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, was sagt dieser zur Kündigung?

Abfindungen gibt es i.d.R. wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur sehr schwer kündigen kann, lange Kündigungsfristen oder ein Kündigungsschutzprozess vermieden werden soll.

Außerdem gibt es eine Abfindung wenn die Kündigung im Rahmen eines Sozialplans den der AG mit dem Betriebsrat erarbeitet ausgesprochen wird oder auch wenn ein Arbeitsgericht eine Abfindung vorgibt/vorschlägt.

Ob Du eine Abfindung bekommst, kann ich Dir jetzt also nicht sagen. Es kann aber durchaus sein, dass der Arbeitsrichter im Rahmen der Güteverhandlung des Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung vorschlägt.

Übrigens: Es darf während einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden und auch Kündigungen wegen Krankheit sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Grundsätzlich kann man auch während man krank ist gekündigt werden. Nur kann man  unbefristeten Vertrag nicht ohne Begründung gekündigt werden. Also solltest Du jetzt die Frist ( 3 Wochen ab Zugang der Kündigung ) einhalten und eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Laß Dich bitte, ob der vorangegangenen Abmahnungen, von einem Fachanwalt beraten. Wenn Du nicht innerhalb der 3 Wochen reagierst - Klage einreichst, wird die Kündigung "rechtskräftig".

johnnymcmuff  13.11.2016, 21:09

Nur kann man  unbefristeten Vertrag nicht ohne Begründung gekündigt werden.

Das ist nicht richtig, siehe 2. Link meiner Antwort.