3 Abmahnung auf einmal während Krankmeldung?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob die Abmahnungen möglicherweise berechtigt sind oder nicht ergibt sich aus der kurzen Beschreibung nicht. Von daher erst einmal pauschale Einschätzung.

In der Regel ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, dass es zuvor Abmahnungen gab. Kommt es dann zu dem berühmten Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt, sollte sich die Kündigung auf den gleichen Vorwurf beziehen. Denkbar wäre es also, dass hier wegen eines erneuten zu spät kommst gekündigt wird.

Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung ein Sachverhalt unverzüglich abzumahnen. Insoweit sind gesetzlich keine Fristen vorgegeben. Die Rechtsprechung behilft sich hier mit zeitnah. Es ist also grundsätzlich möglich, auch im Nachhinein die Vorfälle abzumahnen.

Grundsätzlich führt allerdings eine Vielzahl von Abmahnungen nicht automatisch zu einem Recht zu kündigen. Hier wäre erst einmal zu prüfen, ob sich der aus der Abmahnung ergebende Vorwurf überhaupt zutreffend ist. Auch bei Abmahnungen gibt es Formerfordernisse, die oft nicht beachtet werden, dies unabhängig von der Frage, ob der Vorwurf dem Grunde nach zutrifft.

Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, ist es wichtig zu wissen, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang gegen die Kündigung vorgegangen werden muss. Wird bis dahin keine Kündigungsschutzklage eingereicht, ist die Kündigung wirksam und hat das Arbeitsverhältnis beendet. In der Regel lohnt sich eine Kündigungsschutzklage allerdings nur, wenn Kündigungsschutz besteht. Kündigungsschutz wiederum besteht, wenn das Arbeitsverhältnis Zeit mehr als 6 Monaten Bestand hat und in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind. Erst dann benötigt der Arbeitgeber ein Kündigungsgrund.

Dies vorausgeschickt stellt sich mir natürlich zuerst die Frage, ob an den Vorwürfen etwas dran ist. Da sowieso eine Beendigung ansteht, wäre meine Empfehlung grundsätzlich das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

BesterName187 
Fragesteller
 08.05.2019, 11:59

Also vom Chef hieß es, als ich fragte wie es danach denn weitergeht: Bei der vierten kommt die Kündigung. Allerdings ergibt das für mich keinen Sinn das ich den Schlüssel abgeben musste.

Mich vermute halt das er mich während der Krankmeldung nicht kündigen kann und deshalb bis Montag wartet

Robert Mudter  08.05.2019, 12:04
@BesterName187

doch, während der Krankheit kann gekündigt werden. Sollte eine Kündigung kommen bitte rechtlich beraten lassen und 3 Wochenfrist notieren

Wenn die ersten zwei Abmahnungen andere Gründe als das "Nichtmelden" hatten, gibt es keinen Kündigungsgrund.

Davon mal abgesehen, dass eine Abmahnung den AN zur Besserung seines Verhaltens auffordern soll und Du dazu ja gar keine Möglichkeit hast, wenn Du alle drei Abmahnungen gleichzeitig bekommst.

Die Abmahnung muss auch einen Hinweis enthalten, dass im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Bekommst Du am Montag wirklich eine Kündigung, solltest Du umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Das ist möglich, wenn Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Ist die Kündigung fristlos, kannst Du auch klagen wenn Du im Kleinbetrieb arbeitest oder noch keine sechs Monate im Betrieb bist. Da wird dann nicht gegen die Kündigung an sich sondern gegen die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist geklagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BesterName187 
Fragesteller
 08.05.2019, 12:05

Ok vielen Dank, erst in der Abmahnung wegen dem Fehlen stand bei einem Wiederholungsfall folgen rechtliche Schritte. In den anderen 2 die wegen unordentlicher Arbeit waren nicht

PeterSchu  08.05.2019, 12:13
@BesterName187

"... In den anderen 2 die wegen unordentlicher Arbeit waren nicht."

Dann entsprechend diese Abmahnungen nicht den rechtlichen Erfordernissen und würden vorm Gericht keinen Bestand haben.

Wenn er keine Krankmeldung bekam,ist eine Abmahnung rechrens.Nur keine drei.Wenn du den Firmenwagen mit 1% deines Einkommens versteuerst, kann er dir nicht einfach den Schlüssel wegnehmen, da der Wagen dann ein geldwerter Vorteil ist. Fristlos kündigen geht gar nicht nicht einmal fristgerecht.Sollte er dir kündigen, geht nur schriftlich, dann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht am Ort deiner Firma einreichen.

Kann es sein, dass du zwei der Abmahnungen bereits vorher bekommen hast, und er dir die nur zur Erinnerung geschickt hat?

Und wenn die beiden älteren Abmahnungen wegen der gleichen Sache waren, heißt das doch, dass der Stellvertreter auch damals schon deine Krankmeldungen nicht weitergeleitet hat. Wieso ist das nicht schon längst geklärt?

BesterName187 
Fragesteller
 08.05.2019, 11:53

Ich habe vorher keine Abmahnung erhalten (auch nicht mündlich), der Chef war bei mir zuhause und die ersten 2 Abmahnungen sind wegen unordentlicher Arbeit, die dritte wegen der Krankheits sache

5Leonarda  08.05.2019, 11:58
@BesterName187

Das hast du jetzt die Rote Karte bekommen.

BesterName187 
Fragesteller
 08.05.2019, 12:00
@5Leonarda

Also kann er mich nach meiner Krankmeldung fristlos kündigen?

5Leonarda  08.05.2019, 12:03
@BesterName187

Das weiß ich nicht. Er ist aber im höchsten Grad unzufrieden mit dir.

hast du die ersten beiden Abmahnungen jetzt zum ersten Mal erhalten? Dann sind sie unwirksam, weil sofort hätte abgemahnt werden müssen. Damit wäre dann auch eine Kündigung unwirksam, die auf diesen drei Abmahnungen basiert. Das würde dann ein Gericht im Falle der Kündigung klären.

BesterName187 
Fragesteller
 08.05.2019, 11:55

Ok, meinst du ich sollte heute zum Anwalt oder erst bei einer Kündigung?

musso  08.05.2019, 13:02
@BesterName187

wenn du das Geld hast, gleich zum Anwalt. Nimm einen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und nur Arbeitnehmer vertritt

Familiengerd  08.05.2019, 13:59
Dann sind sie unwirksam, weil sofort hätte abgemahnt werden müssen.

Das ist falsch!

Es gibt keine Vorschriften zu einem Zeitraum, innerhalb dessen eine Abmahnung ausgesprochen werden müsste!