Ist das strafrechtlich verfolgbar?
Mein freund hat mich während einer präsi gefilmt, und man hört die Stimme meines Lehrers. Kann dieser Lehrer den Schüler anzeigen wenn er das Video veröffentlicht aber man sieht den Lehrer nicht etc. nur die stimme.
mfg
4 Antworten
Ja, jede Person hat ein Recht darauf zu bestimmen, wer das nicht-öffentlich gesprochene Wort zu hören bekommt, bzw. ob Aufzeichnungen gemacht werden und inwiefern sie verbreitet werden dürfen. Wenn sich der Lehrer mit einem Megafon auf einen Marktplatz stellen würde, wäre die Lage evtl. anders.
Selbst wenn; jeder Staatsanwalt wird da die Persönlichkeit des Lehrers als sehr gering "verletzt" ansehen und kein Verfahren starten.
"Vertraulichkeit des Wortes"
Anzeigen kann man Alles und Jeden.
In diesem Fall wäre die Anzeige sogar gerechtfertigt.
Ich habe das DSGVO nicht gemacht.
Beim Kunsturhebergesetz würden man von schmückenden Beiwerk sprechen. Da der Lehrer namentlich nicht erwähnt wird und mutmaßlich gar nichts zum Film beiträgt, sehe ich da keinen Verstoß. Nebenbei: was quatscht der, wenn ein Schüler einen Vortrag hält ; - ) ?
Das Einfachste wäre es, den Lehrer zu fragen, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Das setzt leider Kommunikation voraus, mit der es leider, wenn schon nach einer Anzeige gefragt wird, nicht allzu weit her zu sein scheint.
Ton im Hintergrund, da muß wirklich mit der Kanone geschossen werden!