Ist das strafrechtlich verfolgbar?

4 Antworten

Ja, jede Person hat ein Recht darauf zu bestimmen, wer das nicht-öffentlich gesprochene Wort zu hören bekommt, bzw. ob Aufzeichnungen gemacht werden und inwiefern sie verbreitet werden dürfen. Wenn sich der Lehrer mit einem Megafon auf einen Marktplatz stellen würde, wäre die Lage evtl. anders.

Selbst wenn; jeder Staatsanwalt wird da die Persönlichkeit des Lehrers als sehr gering "verletzt" ansehen und kein Verfahren starten.

"Vertraulichkeit des Wortes"

Anzeigen kann man Alles und Jeden.

In diesem Fall wäre die Anzeige sogar gerechtfertigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Still  11.12.2020, 18:27

Ton im Hintergrund, da muß wirklich mit der Kanone geschossen werden!

ronnyarmin  12.12.2020, 01:02
@Still

Ich habe das DSGVO nicht gemacht.

Still  12.12.2020, 07:59
@ronnyarmin

Beim Kunsturhebergesetz würden man von schmückenden Beiwerk sprechen. Da der Lehrer namentlich nicht erwähnt wird und mutmaßlich gar nichts zum Film beiträgt, sehe ich da keinen Verstoß. Nebenbei: was quatscht der, wenn ein Schüler einen Vortrag hält ; - ) ?

ronnyarmin  12.12.2020, 14:05
@Still

Das Einfachste wäre es, den Lehrer zu fragen, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Das setzt leider Kommunikation voraus, mit der es leider, wenn schon nach einer Anzeige gefragt wird, nicht allzu weit her zu sein scheint.