Wäre es Strafbar Verleumnung und üble Nachrede, wenn man eine Schule mit dem Namen des Lehrers bewertet?

2 Antworten

Hallöchen gesagt.

Das ist ganz schnell zum Bumerang werden.

Gibt es dafür keine triftigen Beweise, dann ist es üble Nachrede, oder Verleumdung. Der Lehrer kann dies anzeigen, denn es gefährdet seinen Ruf und damit seinen Job. Da sollte man schon echte Gründe haben, wenn man über einen Lehrer herziehen will. Ich denke, dafür gibt es bessere Möglichkeiten.

Dann doch lieber am besten mit den Eltern reden und die Vorwürfe per Beschwerde an den Direktor, oder an die Schulbehörde einreichen. Das ist legal und sie müssen dann den Fall prüfen.

Allgemein kannst Du aber immer eine Meinung über eine Schule abgeben, musst aber auch damit rechnen das Dies gelesen wird und auch da Reaktionen zu erwarten sind.

Gruß aus Berlin

Von Experte tinalisatina bestätigt

Verleumdung und üble Nachrede müssen, um strafbar zu sein, einen Fakt enthalten:

Sie müssen unwahr sein.

Es ist also nur die Behauptung und Verbreitung von Lügen strafbewehrt, die Wahrheit darf verbreitet werden. In dem folgenden Strafverfahren kann der Beschuldigte nur dann freikommen, wenn er den Wahrheitsbeweis der Behauptung erbringt.

Solltest du also derartige Behauptungen aufstellen, musst du die Möglichkeit, dass man von dir den objektiven Wahrheitsbeweis verlangt, auf jeden Fall einkalkulieren. Wenn du daran zweifelst, den Beweis ggf. erbringen zu können, solltest du die Behauptung keinesfalls erheben.