Datenschutz (Schulveranstaltung)?

2 Antworten

Ja darf er/sie. Allerdings wird das normalerweise gar nicht nötig sein, denn du hast ja geagt, dass du eine Schulveranstaltung gefilmt hast. Da ich nicht davon ausgehe, dass der Hauptinhalt des Films die Zuschauer sind, wären diese im Normalfall nur "Beiwerk" und eine Zustimmung zu einer Veröffentlichung gar nicht erforderlich.

Da du in der Öffentlichkeit sichtbar gefilmt hast, hätte jeder, der das nicht will, weggehen können. Durch seine Anwesenheit hat er quasi non verbal zugestimmt.

Dein Satzbau ist furchtbar! Warum soll es ein Problem sein, die "Daten" (was immer damit gemeint ist, zu bekommen??!!

Das Filmmaterial meinte ich damit.