Hitler-Gruß Video von Lehrer veröffentlicht kann er mich anzeigen?
Also ich hab ein Video im Internet veröffentlicht wo mein Geschichtslehrer den Hitler-Gruß gemacht, ich habe dieses Video auch schon vor einem Monat wieder entfernt, weil mir im Nachhinein bewusst wurde, dass das nicht richtig ist. Nun lautet die Frage, ob er mich im Nachhinein anzeigen kann?
5 Antworten
Nicht richtig ist es für jemandem im Staatsdienst den Hitlergruß zu zeigen.
Die Frage stellt sich in welchem Kontext das Video entstanden ist und ob er alleine drauf zu sehen ist oder z.B. als Teil einer größeren Gruppe z.B. einer Demo.
richtig, in welchem Kontext ist wichtig! Vielleicht war es auch im Unterricht bei Thema 3. Reich oder wurde provoziert und heimlich gefilmt.
Dann wäre das Video vielleicht rechtlich nicht haltbar aber es dürfte 2 dutzend Schüler geben die das Verhalten bezeugen können.
Der Lehrer selbst sollte in diesem Fall angezeigt werden und dem Schulleiter Meldung gemacht werden, inkl. Disziplinarverfahren.
Ja kann er, da du hier sein Recht am eigenen Bild welches durch Art. 1 und 2 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) geschützt ist verletzt hast. Den Hitlergruß zu zeigen stellt aber nach §86a StGB eine Straftat dar weshalb er das wohl nicht tun wird.
Privacy violation: Humpf - Level an "Boeses bubilein!" = 1x Aua
Hitlergruss und dies von einer LERH-Person!!! = TODESTRAFE (Heftige Strafe das ein Leben lang waehrt)
Können schon, denn aufgrund des Rechts am eigenen Bild darfst du keine Bilder und Videos von jemandem veröffentlichen (also jemand anderem zeigen), wenn die abgebildete Person damit nicht einverstanden ist. Unabhängig davon, dass es verboten ist öffentlich abzuhitlern.
Zählt der Klassenraum auch schon zu einem ,,öffentlichen" Ort
Ja oder nein?
Ja, Schulen sind öffentlich. Das ist also rechtlich was Anderes als wenn er das zu Hause vorm Spiegel macht, wo es sonst niemand sieht.
wie Kevin schon schreibt ist der Kontext wichtig. Der Lehrer hat aber, wie jeder andere auch, ein Recht am eigenen Bild. Es steht niemandem zu ein Bild oder Video von ihm (alleine oder im Wesentlichen) ungefragt zu veröffentlichen.
Kann er es nicht belegen, wird er Dich auch nicht erfolgreich anzeigen können.
Also er hat den Klassenraum betreten und einfach ganz laut ,,Heil Hitler" gerufen und dazu den Hitlergruß gemacht. Einfach so.
also im grunde wen es im unterricht war ja kann er da du ihn ohne seine einwilligung gefilm hast bzw. ein video von ihm veröffentlich hast hinzu kommt noch wieso hat er diesen hitlergruß gemacht eifnach aus dem grunde das er euch zeigen wollte wie das ging im ramen seiner aufgabe als lehrer ?
Keine Ahnung wieso er hat einfach den Klassenraum betreten und den Hitlergruß mit einem lauten ,,Heil Hitler" gemacht.
Also er Betritt den Klassenraum und das erste was er macht ist der Hitler-Gruß mit einem lauten ,,Heil-Hitler" Außerdem sieht man ihn dort alleine drauf.