Macht man sich durch das Weiterleiten eines Screenshot eines Dating-Profileines Lehrers strafbar?

1 Antwort

Schon alleine das Verbreiten des Bildes ist strafbar (Urheberrecht), dazu kommen noch Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte und ggfs. DSGVO.

Einen Link zu verbreiten ist rechtlich was völlig anderes.

Gilt auch hierbei das Urheberrecht?- Ich meine ja, es ist kein künstlerisches Werk.
Und gilt das Persönlichkeitsrecht bei einem öffentlichen Profil?