Ich habe das Handy meiner Freundin herunter geworfen nun ist der Bildschirm zersprungen, zahlt die Versicherung?

7 Antworten

Da Du das Smartphone Deiner Freundin ja offensichtlich benutzt hast kommt Deine oder oder die Haftpflichtversicherung Deiner Eltern für den Schaden auf, wenn Du die Klausel (Geliehene und gemietete Dinge samt deren Benutzung) mitversichert hat.

Deine Freundin bekommt dann ggf. das Display als nur das Glas abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung (die ist hier meistens enthalten) ersetzt.

Wenn Du - bzw. Deine Eltern - eine Privathaftpflicht haben, dann ja.

Ruf den Versicherungsmenschen an und schildere den Vorgang. Der sagt Dir, was Du erwarten kannst und wie es weiter geht.

wenn du eine Haftpflichtversicherung hast bzw. In eine eingeschlossen ist, kann es sein.

Die übernimmt Schäden die du bzw. Deine Eltern gegenüber oder an anderen verursachen. Allerdings kommt es dabei trotzdem auf den versicherungsumfang an, dh. Welche Schäden die Versicherung abdeckt

Auf jeden Fall wirst du bei diesem Schaden das Handy an deine Privathaftpflicht-Versicherung schicken müssen, damit diese in einem Speziallabor überprüfen können, ob sich der Schaden so tatsächlich wie beschrieben zugetragen haben kann.

Kommt man zu der Überzeugung, dass dies so war, wird man den Zeitwert, bzw. die Reparatur des Handys zahlen.

Stellen die aber fest, dass sich der Schaden so nie zugetragen haben kann, wird man deine Haftpflichtversicherung kündigen wegen Versicherungsbetrug und evt. weitere Schritte gegen dich einleiten.

Ich möchte dir hier nichts unterstellen, aber zwischenzeitlich ist bekannt, dass über 60 % der gemeldeten Handyschäden getürkt sind.

Wenn Deine Eltern (und Du ) eine Haftpflichtversicherung habt und diese Schadensart eingeschlossen ist, dann zahlt diese Versicherung.