Zahlt Handyversicherung wenn Schaden am selben Tag wie Abschluss passiert ?

9 Antworten

In deiner Police ist der Beginn mit Mittags 12:00 Uhr definiert. Der sofortige Versicherungsschutz tritt aber nur ein, wenn Lastschriftverfahren vereinbart war.

Ansonsten kommt der Vertrag erst durch die Einlösung der Erstprämie zustande.

Hilfreich wäre natürlich eine Zeugenaussage, wann das Gerät kaputt gegangen ist.

(1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem im Versicherungsschein
genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.

Ohne Zahlung also keine Leistung.

Einen Versicherungsvertrag abzuschließen bedeutet nicht das zwangsläufig das auch sofort Versicherungsschutz besteht sobald eine beiderseitige Willenserklärung vorliegt.

Du Hast die Versicherung abgeschlossen und hast mit dem Versicherer einen Versicherungsbeginn vereinbart. Im Normalfall ist der früheste Beginn um 0:00 Uhr des folgenden Tages.

Als nächstes muss ein bedingungsgemäß versichertes Schadensereignis vorliegen dass während der Versicherungszeit eingetreten ist.

Darüber hinaus ist die Versicherung frühestens (auch rückwirkend) Wirksam  wenn dem Versicherten alle Vertragsunterlagen einschließlich der Wiederrufsbelehrung zugegangen ist und der Erstbeitrag eingelöst wurde.

Sind alle Bedingungen erfüllt, muss die Versicherung den Schaden bedingunsgemäß, abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung oder einer evtl. vereinbarten Kürzung wegen den fortschreitenden Gerätealters, ersetzen.

Das kommt drauf an wie die Versicherung zu solchen Schäden steht, wie beide vorher schon sagten findest du hierzu mehr im Vertrag. Allerdings ist es denke ich sehr unwahrscheinlich, da der Schaden ja fahrlässig verursacht wurde, oder?

da der Schaden ja fahrlässig verursacht wurde,

wenn nicht wegen Fahrlässigkeit... wozu sollte man denn dann überhaupt eine Sachversicherung abschließen....
Zumindest ist Fahrlässigkeit fast grundsätzlich mitversichert....

Die Zeiten in denen es reine Feuerversicherungen gab sind weitestgehend vorbei und selbst da ist Fahrlässigkeit als Schadensursache versichert.

In einer Haftpflichtversicherung sind 99% aller Schadesnfälle auf Fahrlässigkeit zurück zu führen. Im Hausrat ist Fahrlässigkeit in vielen Schadensfällen mit versichert.

Die Frage ist ehr "trifft den Versicherten ein Verschulden"


Anders sieht es dagegen bei grober Fahrlässigkeit aus.

Es kommt darauf an, ob du eine Versicherungsbestätigung bekommen hast !

Falsch... es kommt (unter anderem) darauf an, wann der Versicherungsschutz vertraglich beginnt.
Das ist in den allermeisten Fällen frühestens am nächsten Tag um 0:00 Uhr möglich.