Hat die Polizei das Recht mein Pc zu Kontrollieren

11 Antworten

Grundsätzlich ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Da ein PC aber unter die Schutzvorschrift des § 110 StPO fällt, bedarf der Polizeibeamte noch einer zusätzlichen Ermächtigung, die Daten durchzusehen. Würde er bei fehlender Ermächtigung den Computer zur Durchsicht mitnehmen, wäre das von der Durchsuchungsanordnung gedeckt. In der Regel würde der Computer aber beschlagnahmt. Bei komplexeren Sachen wird der Computer von Sachverständigen (auch außerhalb der Polizei) untersucht. Das wird dann sehr gründlich gemacht und dauert oft Monate.

nur wenn der verdacht besteht. wenn sie dich erwischt haben, wie du was runterlaedst, zum beispiel. aber wenn sie deinen pc mitnehmen wollen, um ihn zu untersuchen, darfst du niemals dein einverstaendnis geben. egal, wo die polizei irgendwas bei dir durchsuchen will: wenn die fragen " sie haben doch sicher nichts dagegen, wenn wir mal..." DOCH! sag ganz klar, dass du was dagegen hast. dann werden die zwar trotzdem suchen, aber wenn du dich bereit erklaerst, das hinzunehmen, koennen dir daraus nachteile entstehen.

Durch eine richterliche Anordung oder wenn "Gefahr im Verzug" ist, JA, ansonsten NEIN,.. wobei man bedenken sollte dass ca. 3000 Polizisten in Deutschland, die solche Ermittlungen durchführen keine 50 Mio PC´s durchsuchen können, bevor sie in Rente gehen :)

Wenn kein dringender Tatverdacht besteht Nein :)

Die kommen ja auch nich einfach zu dir nach huase und durchsuchen es nach geklatuen Dingen... oder so ähnlcih oO

wenn sie ienen berechtigten Grund dazu haben, oder evtl ein Dursuchungsbefehl, dann dürfen die das