Darf die Polizei auch eine Verkehrskontrolle bei Feldjägern machen?

5 Antworten

Ja, die Bundespolizei und die Landespolizei dürfen Fahrzeuge der Bundeswehr, dazu zählen die Feldjäger, kontrollieren.

In etlichen Jahren ist mir aber nie ein entsprechender Fall zu Ohren gekommen. Was durchaus passiert ist, dass sich BW-Angehörige in Uniform, als Hilfspolizisten aufspielen und dann von der LaPo oder BuPol kontrolliert werden.

Dies sind dann aber wirre Einzelgänger die i.d.R. nichts mit den Feldjägern zu tun haben.

Die Feldjäger arbeiten auch auf einer ganzen anderen Rechtsgrundlage als die Polizeibehörden.

Hoffe geholfen zu haben.

warum sollte die Polizei das nicht dürfen ? Die Bundeswehr bewegt sich ja nicht im rechtsfreien Raum, sind ja auch nur ganz normale Verkehrsteilnehmer, die Feldjäger im Fzg der BW oder nicht ?

Dürfen ja, aber warum sollte sie?

Ja darf sie. Die Polizei darf in der Regel auch militärische Fahrzeuge kontrollieren.

Ja.

Die Polizei darf grundsätzlich alles und jeden einer Kontrolle unterziehen.

Aber sie wird es nicht tun. Warum auch? Das wäre, als wenn ein Taxifahrer bei einem anderen Taxi anhält und den Fahrer fragt, ob er nicht ein Taxi bräuchte... *lach*