wann darf die polizei mich kontrollieren?
Meine frage lautet grundsätzlich, ob die polizei mich einfach so kontrollieren darf. Damit meine ich ohne offensichtlichen verdacht oder dass ich mich total daneben benehme. Einige sagen, die polizei darf das, weil es deren aufgabe ist, für sicherheit zu sorgen aber andere meinen auch, es wäre nicht erlaubt. Ich lebe in NRW, denn das bundesland spielt dabei ja anscheind auch eine rolle. Ist es also mein recht, eine kontrolle bestreiten zu dürfen? Oder bin ich da der polizei unterlegen? Und wenn ja, ab wann dürfen sie mich erst kontrollieren (welche faktoren müssen dafür erfüllt werden)? Vielen dank für eure antworten!
10 Antworten
Sie dürfen immer deine Papiere verlangen und bei Verdacht auch dein Auto durchsuchen. Wer will auch der Polizei bestreiten einen Verdacht zu haben ? Da ziehst du den Kürzeren.
Einfach so, nein! Sie müssen immer einen Grund dafür haben und Dir den Grund auch sagen. Allerdings findet sich so ein Grund ja ziemlich leicht. Sie brauchen nur sowas wie "allgemeine Personen oder Verkehrskontrolle" sagen und dann ist das ein Grund wegen dem sie Dich kontrollieren dürfen.
Sie dürfen bei so einer allgemein Kontrolle aber nur Deine Personendaten abfragen. Also sie dürfen Dich fragen wie Du heißt, wie alt Du bist und wo Du wohnst. Sie dürfen auch verlangen das Du Deinen Perso vorzeigst.
Was sie nicht fragen dürfen sind so Sachen wie "wo gehen Sie jetzt hin?" oder "Wo kommen sie her?". Darauf musst Du keine Antwort geben, wenn kein konkreter Verdacht gegen Dich besteht bei einem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.
Personen, deren Identität festgestellt werden darf, dürfen auch durchsucht werden! Wenn die Polizei Hinweise darauf hat, dass eine Person sachdienliche Hinweise geben kann, darf die Polizei diese auch Befragen.
Selten so gelacht. Da ist wohl keinerlei sachliche Kenntnis vorhanden, mehr Bauchgefühl und Abneigung.
Was sie nicht fragen dürfen sind so Sachen wie "wo gehen Sie jetzt hin?" oder "Wo kommen sie her?"
Warum sollen die das nicht fragen dürfen? Kannst Du auch jeden Fragen, zu jeder Zeit. Die Polizei auch.
Nur muss man nicht drauf antworten. Klar soweit?
....wenn kein konkreter Verdacht gegen Dich besteht bei einem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.
Auch falsch. Verbrechen ist lediglich eine Unterart von Straftaten, da gibt es noch das Vergehen.
Deine Personalien dürfen sie immer prüfen. Deine Tasche etc. musst du sie nicht durchsuchen lassen, wenn kein berechtigter Tatbestand oder Verdacht besteht.
Hallo loryshka,
nein, einfach so kontrollieren darf die Polizei in keinem Fall. Tut sie in der Regel aber auch nicht.
Es bedarf dazu z.B. eines begründeten Verdachts. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Sachverhalte, die eine Kontrolle durch die Polizei erlauben. U.a. gibt es auch bestimmte, im Gesetz definierte Orte, an denen die Polizei jederzeit Kontrollen durchführen darf.
Viele Grüße
AnonJura
Das kommt darauf an, was genau du unter "kontrollieren" verstehst.