Hartz4, Bedarfsgemeinschaft, 100% Sperre ....

6 Antworten

Hallo!

Der Bedarf der einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft wird jeweils individuell berechnet - pro Mitglied.

Wenn nun ein Mitglied eine 100%ige Sanktionierung erhält (inklusive Miete und Nebenkosten?), dann gilt dies ebenfalls nur für dieses Mitglied.

Ein Problem dabei ist natürlich, dass somit auch der Mietanteil und die NK anteilig nicht gezahlt werden. Sprich bei einem 3-Personen-Haushalt fehlt dann z. B. plötzlich ein Drittel. Im Endeffekt müssen die anderen Beteiligten dann doch dafür gerade stehen, außer sie zahlen die Miete einfach nicht vollständig (was aus unerfindlichen Gründen oft mittelfristig zum Verlust der Wohnung führt). Und auch was die Lebenshaltungskosten angeht - Essen, Toilettenartikel etc. - ist es in einer Familie normalerweise kaum so, dass derjenige, der zu 100% gesperrt ist, gar nichts mehr zu essen bekommt... Sprich: Im Endeffekt müssen die anderen dann doch mit drunter leiden, da sie von ihrem Fast-Nichts auch noch etwas weitergeben müssen.

Da lohnt es sich, entweder auf die betreffende Person deutlich einzuwirken (eine 100%ige Sperre kommt ja nicht von heute auf morgen) oder ggf. die Bedarfsgemeinschaft aufzulösen.

Davon abgesehen: Wenn die Einstellung der Mietzahlung eine unbillige Härte für die anderen Beteiligten bedeutet (z. B. drohender Wohnungsverlust), ist die einzige Möglichkeit, sich an die ARGE zu wenden und eine Neubewertung der Situation zu beantragen.

Der eine bekommt nichts und die anderen müssen für dein einen aufkommen, inkl. Krankenversicherung.

Wenn es sich hierbei um den Antragsteller (Vertreter der BG)handelt sind die Leistungen all inclusive sanktioniert...sprich auch die der anderen BG-Mitglieder

VirtualSelf  28.04.2010, 16:04

Vollkommener Blödsinn. !!!!!!

Sanktionen dürfen nur den Verursacher treffen. Die anteiligen Beträge für Miete, NK, Heizung werden nicht sanktioniert!

Exakt.
Sanktionen dürfen immer nur den Verursacher unmittelbar betreffen.