Wie Unterhaltsvermutung des Jobcenters widerlegen?

4 Antworten

Lies unter Deiner ersten Frage nochmal die Antwot von isomatte - er ist bezüglich Hartz IV sehr erfahren.

Du machst also gar nichts, denn du bist ja kein "Kunde" des Jobcenters.

Du musst lediglich Deinen Anteil an Miete beitragen, und das hat - genau genommen - mit dem Jobcenter nichts zu tun. Nur Deine Eltern bekommen dann weniger für die Miete, nämlich Deinen Anteil weniger.

Wenn auf Deine Eltern eine schriftliche Aufforderung des Jobcenters kommt, nehmen sie am besten Kontakt mit einer Arbeitsloseninitiative in der Nähe auf (so googeln mit dem Wohnort oder dem nächstgrößeren), oder sie holen Rat bei einer Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Euren Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). 

Wohnt Ihr in Hamburg, holen sie sich Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).

.

Im Bescheid dann darauf achten, ob dort eine Rechtsbelehrung /Widerspruchsbelehrung enthalten ist mit einer Frist. Spästens an dem Tag muss dann der Widerspruch im Jobcenter eingegangen sein. - Wenn Kontakt mit einer Beratungstelle aufgenommen wird, auf die Frist hinweisen.

.

Gib dies Deinen Eltern zu lesen:

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und
ALG 2 / Hartz IV) und Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst
leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

.

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

sin10 
Fragesteller
 06.06.2017, 15:33

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe schon verstanden, dass ich nicht zur BG gehöre und zu nichts verpflichtet bin. Meine Frage war nur wie man die Haushaltsvermutung widerlegt. Den Einkauf machen meine Eltern und der wird nicht getrennt. Ich höre von anderen Hartz4-Empfängern, dass ich dann z.B. nicht mal eine Packung Zucker kaufen darf, weil ich die BG damit unterstützen würde. 

cyracus  06.06.2017, 17:53
@sin10

Hier erklärt ein Rechtsanwalt die Rechtslage, für Deinen Fall zutreffend der Abschnitt
Vermutensvoraussetzungen im SGB II
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/
Bei gemeinsamen Zusammenleben von Verwandten wird also sofort eine Haushaltsgemeinschaft ermutet.

Hier ein einfaches Erklärungsmuster:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

Und hier eine Diskussion über dieses Thema mit vielen Tipps:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

Lies hier bei wiki: Haushaltsgemeinschaft den Abschnitt
Recht der Grundsicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgemeinschaft

Auch hier eine vermutete Haushaltgemeinschaft seitens des Jobcenters, die offenbar zur Zufriedenheit des Fragestellers gelöst wurde:
https://www.elo-forum.org/antraege/168962-widerlegung-haushaltsgemeinschaft-einkommen-eltern.html

.

FALLS ein Kontrolletti unangemeldet bei Euch auftaucht (machen die auch gern früh morgens, wenn die Bewohner noch verschlafen sind), müsst Ihr den nicht reinlassen. Deine Eltern machen dann freundlich (zeitnah) einen Termin mit denen aus zu einer Zeit, die ihnen (Euch) gut passt. (Du bist ja niht "Kunde" des Jobcenters, sondern Deine Eltern.)

Ihr habt so Zeit, dafür zu sorgen, dass bei dem Termin ein Beistand / Ämterlotse anwesend ist. Dieser passt dann auf, dass der Kontrolletti sich rechtmäßig verhält, und steht Euch bei, damit Ihr die richtigen Aussagen macht / Antworten gebt.

So ein Kontrolletti muss nicht zwangsläufig bei Euch auftauchen. Ist aber besser, wenn Ihr von dieser Möglichkeit wisst. Und weil Ihr ja miteinander verwandt seid, kann das durchaus passieren.

.

Nimm auch gern Kontakt mit einer Arbeitsloseninitiatie in Eurer Nähe auf (google so mit Eurem Wohnort), um das dort zu besprechen und um Tipps zu bekommen. - Dort ist ja auch bekannt, wie das Jobcenter bei Euch "so tickt".

Wie willst du Belege vorlegen, für etwas was du NICHT getan hast?

Wärst du denn überhaupt zum Unterhalt verpflichtet? also leistungsfähig?

Das hängt dann damit zusammen, was vorher von deinen Eltern oder dir angegeben oder anderweitig erklärt wurde. Von alleine kommt unser Sozialer StaatsApparat nicht darauf.

markusher  03.06.2017, 19:39

der sozi staatsapparat unterstellt von ganz alleine diese sache von hause aus und unterstellt unterstützung in der familie. dem widerspricht man recht simpel

du bist ü25 und bildest deine eigene bg. gehörst aufgrund deines alters nicht zur bg deiner eltern.

ein zettel genügt völlig: ich unterstütze meine eltern nicht in geld und geldeswert. unterschrift sohn. damit bist du aus der vermutung der hg raus.