Fristlose Kündigung der Ausbildung, unter 25, welche Sperre kommt?

8 Antworten

Im Alg1 gibt es eine Speere von 12 Wochen, im Alg2 eine 100%-Sanktion auf die Regelleistung von 3 Monaten; zugleich wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen.
Dein ARGE-Vermittler hat allerdings die Möglichkeit, die 3 Monate Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen, wenn du entsprechende Gründe vorträgst.
Lebensmittel- und Hygiene-Gutscheine sind in dieser Zeit (auf Darlehensbasis) möglich.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31---20.07.2010.pdf

Wenn die Kündigung wirklich gerechtfertigt war, erhältst Du bei beiden ALG-Leistungen eine Sperre/Sanktion wie VirtualSelf schon sagte.

Dagegen tun kannst Du auf dem Rechtsweg nur was, wenn die Arge/JC Dir keine Lebensmittelgutscheine anbietet. Nach neuerer Rechtsprechung muss sie das von sich aus tun. Wenn sie es unterlässt, wird die Sanktion hinfällig.

Der bessere Weg wäre es aber, gegen die Kündigung Rechtsmittel einzulegen. Wenn sie sich als unzulässig erweist, ist es damit auch di Sanktion.

Wenn die Kündigung aber wirklich rechtmässig ist, hast Du eine gute Lektion in den angeblich so grosszügigen und zur Faulheit anstiftenden Sozialleistungen erhalten.

Nimm sie dann dankbar für die wichtige Erfahrung hin und erzähle anderen davon.

wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man eine 100% speere von der arge für 3 monate. Aber die miete wird weiter hin gezahlt? Danke im voraus.

Dir werden für 12 Wochen die Leistungen vom ALG1 und ALG2 komplett gesperrt. Die angemessenen Wohnungskosten werden aber übernommen, damit keine Obdachlosigeit droht.

Ob man dir die leistungen auf Dauer sperrt, kann ich nicht beurteilen. Nur... wenn du dir eine zweite Verfehlung zu Schulden kommen lässt, also zB eine Meldeversäumnis, dann ist ALG2 bei U25 unwiderruflich weg.

Zusätzlich vom ALG1 erhältst du AUF ANTRAG eine ALG2-Aufstockung, wenn das ALG1 unter dem H4-Regelsatz liegen sollte.

Welche Sperre !?

Bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung erhält man eine Sperre von der ARGE.