Hartz 4 Sperre bei Eigenkündigung?

7 Antworten

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3 Monate sind korrekt, dass dann aber nur mit einer Kürzung um 30 % des maßgeblichen Regelsatzes für den Lebensunterhalt, dieser beträgt dann derzeit 424 €, diese würden dann um 30 % gekürzt.

Dein Anteil der Wohnkosten ( Gesamte Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt ) käme separat dazu und dein KK - Beitrag würde auch übernommen.

Danke dir für deinen Stern !

Dann bekommst du ALG2 nur als Darlehen für die 3 Monate

Sicher? Worauf beziehst du diese Aussage?

@Wolframm

Wird einem ALG1 empfänger aus diesem Grund ALG1 gesperrt, kann er meines Wissens ALG2 beantragen, wenn er wirklich nichs hatt, erhält es aber nur als Darlehen.

Also warum sollte das bei einem ALG 2 empfänger anders sein.

Und wo steht das ?

also ich habe es bei einem bekannten so erlebt: er hat sich kündigen lassen bzw. dafür gesorgt. so zumindest habe ich es gehört. dann gibts keine sperre.

Sperre bei Kündigung von dir aus ist korrekt.