Hartz 4 Sperre bei Eigenkündigung?
Wenn ich vorher keine Leistungen erhalten habe, weil unter 25 und bei Eltern lebend, nun aber seit 6 Wochen arbeite und mittlerweile 25 geworden bin, habe ich dann eine 3 Monatige Hartz 4 Sperre, wenn ich selbst kündige, oder wie läuft das? Oder erhalte ich sofort Leistungen, aber mit Kürzung? Wird trotzdem Krankenkasse übernommen? Wieso ich den neuen Job kündigen möchte ist jetzt erst mal uninteressant und ist für die Beantwortung der Frage irrelevant. Ich habe meine Gründe.
7 Antworten

3 Monate sind korrekt, dass dann aber nur mit einer Kürzung um 30 % des maßgeblichen Regelsatzes für den Lebensunterhalt, dieser beträgt dann derzeit 424 €, diese würden dann um 30 % gekürzt.
Dein Anteil der Wohnkosten ( Gesamte Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt ) käme separat dazu und dein KK - Beitrag würde auch übernommen.

Danke dir für deinen Stern !

Dann bekommst du ALG2 nur als Darlehen für die 3 Monate

Wird einem ALG1 empfänger aus diesem Grund ALG1 gesperrt, kann er meines Wissens ALG2 beantragen, wenn er wirklich nichs hatt, erhält es aber nur als Darlehen.
Also warum sollte das bei einem ALG 2 empfänger anders sein.

Und wo steht das ?

also ich habe es bei einem bekannten so erlebt: er hat sich kündigen lassen bzw. dafür gesorgt. so zumindest habe ich es gehört. dann gibts keine sperre.

Sperre bei Kündigung von dir aus ist korrekt.

Laut diesem Link mit 30% Kürzung:
https://www.hartz4.de/kuendigung-vom-arbeitsvertrag/
Auch hier steht es:

Danke, das klärt schon mal einiges.
Sicher? Worauf beziehst du diese Aussage?