Hartz 4 / Mietvertrag bei Eltern

4 Antworten

Umgehen könntest du das am besten indem du ausziehst. Aber wenn du 25 bist, kann die ARGE nicht einfach eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Ein Mietvertrag mit den Eltern ist da schon hilfreich. Das muss natürlich im Rahmen bleiben. Auch müssen deine Eltern dann die Mieteinnahme versteuern.

Da du 25 bist, hast du in der Tat Anspruch auf eine eigene Wohnung und bildest mit deinen Eltern selbst dann keine BG mehr, wenn du mit ihnen zusammen wohnst.
Einen Untermietvertrag wird die ARGE daher anerkennen müssen, zumindest wenn du der Unterhaltsvermutung aus § 9 Abs. 5 SGB II zusätzlich explizit widersprichst.
Deine Eltern brauchen der ARGE gegenüber selbstredend ihre Einkünfte nicht offen zu legen.

casilein  14.08.2010, 08:26

DH. Ergänzend:

Die Arge will vermutlich Belege über eine tatsächliche Mietzahlung sehen, also die Kontoauszüge mit den Abbuchungen. Ansonsten könnte sie unterstellen, dass der Mietvertrag nur zu dem Zweck erstellt wurde, zusätzliche Leistungen zu erschleichen und in Wirklichkeit die Eltern Dich mietfrei wohnen lassen.

du bist 25 und bildest schon alleine deswegen keine bg mit deinen eltern. (§7 sgb2) keine bg = deine eltern werden bei der berechnung nicht berücksichtigt und müssen daher auch nichts offenlegen.

Vielen Dank ersteinmal für die Antworten.

Leider ist es aus Erfahrung so, dass nach der Unterstellung der BG, selbst mit einem Wiederspruch mit eben den genannten § nicht viel zu bewegen ist.

Die ARGE ist leider so dreist und stellt diese Behauptung fast bei jedem Bittsteller auf, selbst auf Schreiben von Anwälten gibt es keine bis nur geringe Reaktionen. So geschehen bei einem Bekannten, der in der gleichen Lage war. Das Ergebnis sind dann Anhäufung von Schulden, durch die Krankenversicherung usw...

ivonne82  14.08.2010, 16:11

war sie denn schon 25 jahre? in dem §7 sgb2 steht... "zur bedarfsgemeinschaft gehören... die im haushalt lebenden eltern oder der im haushalt lebende elternteil, eines unverheirateten, erwerbsfähigen kindes, WELCHES DAS 25. LEBENSJAHR NOCH NICHT VOLLENDET HAT..." auch die arge darf nicht machen was sie will, sie MUSS sich an die gesetze halten!!! jeder anwalt würde zu einer klage raten. es ist sehr unwarscheinlich das die arge es dazu kommen lässt, weil sie genau wissen das sie nur verlieren können. man muss allerdings der unterhaltsvermutung wiedersprechen. da reicht ein kurzes schreiben in dem du und dine eltern erklären das sie nicht für deinen unterhalt aufkommen. die arge muss natürlich alle leistungen ab antragstellung nachzahlen. also stell einen antrag und bei ablehenung des antrags suche einen anwalt auf, der wird dir den weiteren verlauf erklären!