Bedarfsgemeinschaft Leistungen kürzen wenn Kind U 25 arbeitet?

3 Antworten

Erst mal zum Kindergeld !

Wenn du unter 18 bist,steht deinen Eltern uneingeschränkt dein Kindergeld zu,selbst wenn du über 18 bist und die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllst,würden die Eltern weiter dein Kindergeld bekommen.

Dein Einkommen hat NULL Einfluss auf den Kindergeld Anspruch,da bereiz seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze für den Bezug vom Kindergeld mehr existiert.

Was du von deinen 1000 € auf jeden Fall zahlen musst und was demnach deine Eltern nicht mehr für dich bekommen,sind deine Leistungen für deinen Lebensunterhalt + Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Dieser Kopfanteil berechnet sich aus den gesamten Kosten für Unterkunft und Heizung,geteilt durch die Personen im Haushalt,in deinem Fall also 1 / 3 dieser Kosten.

Dein Bedarf würde also betragen :

  • Regelsatz ab 18 würden es 313 € sein bis 17 sind es 296 €
  • 1 / 3 der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Das ist dein individueller Bedarf in der Wohnung deiner Eltern.

Es würde also völlig reichen,wenn du diesen Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung an sie zahlen würdest und dich dann selber versorgen würdest oder du gibst ihnen Kostgeld ab.

Was allerdings voll auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet wird,ist dein Kindergeld,weil du das zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,das trifft aber nur auf dein Kindergeld zu,sonst darf dein Erwerbseinkommen nicht auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden,da du ihnen im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Sollte das Jobcenter dennoch eine Unterhaltsvermutung anstellen,einfach wahrheitsgemäß formlos bestätigen,das kein Unterhalt durch das Einkommen geleistet wird und das dann mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Du müsstest also nicht nur das komplette Kindergeld deinen Eltern geben,wenn sie es nicht schon haben,sondern auch noch min.deinen Kopfanteil für Unterkunft und Heizung.

Denn bei angenommenen 1000 € Netto,müsstest du min.1200 € Brutto haben und darauf könntest du min.300 € an Freibeträgen von deinem Nettoeinkommen abziehen.

Dein anrechenbares Einkommen würde dann 700 € von deinem Nettoeinkommen betragen und zieht man da deinen Regelsatz von angenommen 313 € ab,blieben immer noch 387 € für deinen Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung übrig.

Da dein Anteil aber geringer ausfällt,als diese 387 €,würde nur der Betrag für deinen Kopfanteil abgezogen,der Rest würde dir sein.

Da du damit deinen gesamten Bedarf bereiz abgedeckt hättest,brauchst du dein Kindergeld nicht mehr und deshalb wird das dann voll auf deine Eltern gleichmäßig verteilt.

Aaah okay vielen Dank. also ich lebe mit meinen Eltern und drei Geschwistern. Wir sind also 6 Personen. Also müsste ich 1/6 von warmmiete und nk zahlen?

@redrose02

Genau,von den gesamten Kosten für Unterkunft und Heizung inkl.Nebenkosten würden das bei 6 Personen 1 / 6 der Kosten sein !

kürzt das Jobcenter die Leistungen meiner Eltern wenn ich Vollzeit arbeite und mehr als genug für meinen Bedarf verdiene?

Nein!
Nur deine!
Lediglich wenn noch Kindergeld fließen sollte, müsste der deinen Bedarf übersteigende Teil bei deinen Eltern berücksichtigt werden.

Der Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II, die das JC ab einer gewissen Netto-Einkommenshöhe (mindestens doppelter Regelsatz + Mietanteil) anstellen darf, können deine Eltern einfach dadurch widersprechen, indem sie wahrheitsgemäß Aussagen, dass du keinen Unterhalt leistest oder leisten wirst. Möchte man das begründen - muss man nicht -, könnte man ausführen, dassd u das Geld fürs Studium sparst.

Hey.. also entfällt mein Anspruch auf Kindergeld oder muss ich darauf verzichten?

Und das heißt ich krieg vom Jobcenter für mich nichts mehr, d.h. meine Eltern würden minus 329 Euro monatlich bekommen (das was sie für mich inkl. Kindergeld bekommen). Von ihrem Satz würde nichts gekürzt werden. Versteh ich das richtig

@redrose02

Kindergeldanspruch könnte möglicherweise entfallen.
Sind zuwenig Infos, um das abzuschätzen; gehe aber besser davon aus und setze dich diesbeüglich mit der Kindergeldkasse in Verbindung.

Ansonsten: jup, nur dein Leistungsanteil entfällt (individueller Regelsatz zzgl. kopfnateilige Miete); d.h. die Überweisung des JC fällt entsprechend geringer aus und du müsstst diesen Wegfall durch dein Einkommen kompensieren.

Zweite Konsequenz kann sein, dass etwaiges weiteres anrechnungsfähiges Einkommen in der BG neu verteilt werden muss, da du ja außen vor bist.

Wenn Du 1000 € selbst netto verdienen würdest, würde Dein Kindergeldanspruch entfallen. Auch würdest Du oder Deine Eltern für Dich keine Ansprüche mehr an das Jobcenter haben.