Jobcenter/Arbeitsamt: Sanktionen für einzelne Leistungsträger oder komplette Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Es gibt keine Sippenhaftung mehr, es dürfen durch eine Sanktion also keine anderen Mitglieder der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bestraft werden, sondern nur die Person, die sich ein Fehlverhalten geleistet hat !

Die Sanktion darf sich also nur auf den Leistungsbezug dieser jener Person beschränken.

Das ganze betrifft aber nur die Regelleistung für den Lebensunterhalt, sollte es nicht die erste Sanktion innerhalb eines Jahres sein, oder die Person noch unter 25 sein und es ggf.eine 100 % Sanktion geben würde, dann darf der Anteil der Wohnkosten aber nicht sanktioniert werden.

Damit würden die anderen Mitglieder bestraft, also steigt dann der Bedarf dieser übrigen Personen im Zeitraum der 3 monatigen Sanktion an, sie bekämen dann also mehr für ihren Anteil der Wohnkosten.

Natürlich nur auf die einzelne Person