Hartz 4 beantragen in Bedarfsgemeinschaft: Wer muss den Antrag stellen?
Hallo!
Muss man wenn ein Partner der Bedarfsgemeinschaft Hartz4 beantragen möchte/muss auch als arbeitende Person einen Antrag stellen? Mein Freund muss Hartz4 beantragen und war heute beim Amt um sich einen Antrag zu holen. Die Dame dort hat den Antrag jedoch auf MEINEN Namen ausgestellt, mit den Worten in einer Bedarfsgemeinschaft müssten dann alle Hartz4 beantragen... Ich arbeite jedoch und verdiene genug Geld, um kein Hartz4 zu brauchen. Muss ich jetzt wirklich diesen Antrag ausfüllen??? Und wenn da jetzt mein Name als Antragssteller drin steht kann mein Freund den Antrag dann überhaupt so nutzen?
Für Antworten besten Dank im Voraus! MfG
9 Antworten
Wenn ihr zusammen lebt (laenger als ein Jahr), dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und bekommt beide Hartz 4, falls dein EInkommen nicht fuer euch beide plus Miete ausreicht. Ihr muesst daher beide die Angaben ueber Einkommen und Vermoegen machen.
Dass nun die arbeitende Person den Antrag stellen muss, das weiss ich nicht, ist aber letztenendes egal, ob er den Antrag stellt und dich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eintraegt oder du den Antrag stellst und ihn eintraegst.
Sollte dein Einkommen ausreichend fuer euch beide sein, dann erhaelt er eh kein Alg2.
Du wirst als Bedarfsgemeinschaftsmitglied mit aufgeführt und musst deine Finanzen mit angeben und dann wird ausgerechnet, wieviel deinem Partner noch zugestanden werden kann, denn wenn du (gut) verdienst, musst du für deinen Partner mit aufkommen.
Der Antrag selbst müsste aber auf deinen Partner ausgestellt sein, denn er ist ja derjenige, der Unterstützung braucht.
Auch dann gilt das.
Dein Freund ist ja dann sicher nicht soviel älter als du, oder? Wenn er eine Ausbildung hat, sollte er zusehen, so schnell als möglich was zu finden, damit er erst gar nicht so lange vom Amt abhängig ist.
Du musst zumindest im ersten Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens nicht mit deinem Einkommen für den Unterhaltsbedarf deines Freundes aufkommen,das geht nur freiwillig,wenn ihr euch im Antrag als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) enttarnt !
Das ist dann der Fall,wenn ihr euch wirtschaftlich wie finanziell unterstützen würdet.
Dann würde dein Erwerbseinkommen nach dem Abzug deiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Dieser Bedarf würde dann wie folgt aussehen :
- Regelsatz er 353 €
- Regelsatz du 353 €
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung,Warmmiete ohne Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Bildet ihr aber keine BG - dann würde er folgenden Anspruch haben :
- Regelsatz 391 €
- Kopfanteil der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,bei 2 Personen würde er dann 50 % davon bekommen,den anderen Teil müsstest du zahlen,sonst nichts.
Theoretisch könnt ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft veranlangt werden, wo auch dein Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet wird.
Wenn ihr nicht gemeinsam haushaltet, getrennte Konten habt und auch keine gemeinsamen Kinder, keine Ehe oder dergleichen, kannst DU schriftlich erklären, dass du für Herrn XY nicht finanziell einstehen wirst und ihr getrennt haushaltet. Dazu braucht ihr kein getrenntes Bett aber sowas wie getrennte Kühlschrankfächer, ein Haushaltsbuch aus dem hervor geht, dass ihr die Lebensmittel getrennt bzw anteilig abrechnet, getrennte Zahnpastatuben ;-)
So kann dein Einkommen unberücksichtigt bleiben. Rechnet allerdings damit, dass der ein oder andere Sachbearbeiter das nicht so gerne sieht. Was auch immer ihr tut - macht ALLES schriftlich. Solche Anliegen werden gerne mündlich abgeblockt. Was möglich ist, denn wirklich bearbeitet werden muss es erst, wenn es schriftlich vorliegt.
nein, du musst keinen antrag stellen. allerdings musst du dem amt deine einkünfte offenbaren.
denn in einer bedafsgemeinschaft wird das einkommen ALLER zugrunde gelegt.
Gilt das auch für eine Ausbildungsvergütung? Ich verdiene ja auch nicht die Welt als Azubine...