Konto aufgelöst während Hartz4 Bezug; was erwartet einen dann?
wir leben in einer BG mit drei Personen. Jede Person hat jeweils ein Konto und ein Sparbuch. Hauptantragstellerin hat alles angegeben. Was passiert, wenn dann von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft deren "normales" Konto aufgelöst wird, so dass nur noch das Sparkonto besteht? Freibetrag ist da auch bereits überschritten und wird angerechnet.
Was hat man zu erwarten, weil man Konten aufgelöst hat?
2 Antworten
Du musst dem Amt bei Antrag für Weiterbewilligung angeben, dass das Konto aufgelöst wurde. Eventuell eine Bestätigung der Bank dazu legen und Gut ist.
Was soll da passieren?
Alles gut...
Peter.
Wenn du eine Liste mit bestehen Konten hast, ist auch ein Beweis, dass das Konto gekündigt wurde. Das Amt darf auch bei den Banken nach bestehenden Konten fragen. Dann sag einfach: Bitte rufen Sie bei der Bank an, dann sehen Sie, dass Konto ist weg. Das habe ich auch so gemacht.
gibt es da irgendwelche Konsequenzen?
Ne, keine Sorge. Konsequenzen bekommst du, wenn du ein Konto nicht angibst, und da ist Geld drauf...
Alles gut...
Peter.
kannst du mir mal eine Privatnachricht schicken bitte?
so, da haben wir den Salat! Der Träger will Kontoauszüge etc. haben. Hab ja nur den einen davon, der schon vorliegt. Außerdem besteht das Konto ja nicht mehr. Was kann ich da jetzt machen?
ich habe mir eine Übersicht der Konten zusammenstellen lassen, wo die, die noch bestehen drauf sind. Allerdings gibt es von den aufgelösten Konten beim Amt ein Kontoauszug :-(