Hallo zusammen ich habe ein Frage im Bezug auf Tattoos ich möchte mir ein Tattoo stechen lassen (Vorlage aus dem Internet)?

2 Antworten

Wenn die Vorlage neu und kreativ genug ist, ist sie automatisch geschützt, siehe UrhG § 2 Geschützte Werke. Siehe Absatz 1 Nr. 4 "Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;"

Dann darf man § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herstellen - aber nicht gegen Geld herstellen lassen, höchstens als photomechanische Vervielfältigung, also als Kopie wie im Copyshop, und das auch nur auf Papier.

Für eine Vervielfältigung als Gemälde oder auch als Tattoo greift diese Ausnahme, diese Gesetzlich erlaubte Nutzung nicht! Für solche Verwendungen des Werkes benötigt man eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten und muss im Streitfall auch mindestens eine § 32 Angemessene Vergütung entrichten.

Siehe dazu UrhG § 15 Allgemeines Absatz 1:

"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

2. das Verbreitungsrecht (§ 17),

3. das Ausstellungsrecht (§ 18)."

Für das öffentliche Zeigen greift das § 18 Ausstellungsrecht, und für das Hochladen ins Internet greift Absatz 2 ebenda:

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere [...]

2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),"

Eine Ausnahme davon greift in bestimmten Fällen von Veränderungen des Werkes, aber nicht in allen Fällen, sagt UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Absaz 1:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Mein Tipp: "einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk" wird der normale Tattoo-Stecher nicht hinkriegen - nicht so weit und so kreativ, dass ein Gericht befinden wird: "Eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten war in diesem Fall nicht nötig, da es sich bei diesem Tattoo doch um ein im Wesentlichen eigenständiges Werk handelt."

Aber wenn man das Hochladen ins Internet unterlässt, wird höchstwahrscheinlich kein Hahn wegen der illegalen Privatkopie auf die Haut diese Mittel in Anspruch nehmen:

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz  § 97a Abmahnung  § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung  § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens  § 100 Entschädigung  § 101 Anspruch auf Auskunft

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Gruß aus Berlin, Gerd

Es werden ununterbrochen Vorlagen aus dem Netz unter die Haut gebracht. Mach dir da mal keine Sorgen. Dein Tätowierer wird schon seinen eigenen Stempel aufdrücken und damit hast du dann auch ein Unikat, das du stolz zeigen kannst :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
lukas1763 
Fragesteller
 06.02.2022, 17:01

Bedeutet das wenn beispielsweise noch etwas hinzugefügt werden würde was sich der/die Tätowierer/in ausdenken würde wäre es erlaubt? Oder kann man einfach etwas weglassen und dann fällt es nicht mehr unter das Urheberrecht?

VictorVanDort  06.02.2022, 17:10
@lukas1763

Da muss ich jetzt ein wenig raten, aber ich glaube mal gehört zu haben, dass das Urheberrecht auf den Tätowierer übergeht und er dir quasi gestattet, damit rumzulaufen. Kann mich aber auch täuschen. Als Beispiel: ich habe ein sehr bekanntes Portrait von Frankenstein's Monster auf meinem Körper (1:1 übernommen), da würde nie jemand auf die Idee kommen, nach dem Urheberrecht zu fragen. Also kein Stress ;)

PlanckEinstein  07.02.2022, 21:16
@lukas1763

Nein, es entsteht zwar ein neues Werk, wie von GeradausBerlin ausgeführt, das orginale Werk steckt aber immer noch darin, der orginale Künstler hat also noch Urheberrechte daran, die kriegt man nur weg, wenn es wirklich was ganz neues ist und das Orginal wirklich nur zur Inspriation diente.