Gilt das Schild Tempo 60km/h auf der Autobahn mit Zusatzschild LKW auch für Busse?

5 Antworten

Verbote oder Beschränkungen für LKW beziehen sich zwar immer auf KFZ über 3,5 Tonnen.

Es wird aber immer folgender Satz angehängt: Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Beispiel:

Zeichen 277

Überholverbot für

Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Ge- oder Verbot

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Das LKW-Symbol bedeutet immer

"Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also nicht für Busse.

Die Blitzer können zwar "große" von "kleinen" Fahrzeugen unterscheiden, und lösen daher bei PKW nicht aus. Allerdings ist es für die Blitzer technisch nicht möglich, zu erkennen, ob es sich bei den "großen" Fahrzeugen um Busse oder LKW handelt - ein Gelenkbus hat ja die gleiche Länge wie ein Gliederzug, ein Doppeldecker-Reisebus nutzt wie die meisten LKW die maximal zulässige Höhe von 4 m voll aus, und die Gewichtsklasse ist auch ähnlich.

Dementsprechend werden Busse bei solchen Beschränkungen ggf. auch "geblitzt", allerdings sollten die Fotos dann von dem/der entsprechenden Sachbearbeiter(in) aussortiert bzw. nur bei Überschreitung der für Busse zulässigen Höchstgeschwindigkeiten weiter bearbeitet werden. ("Sollten" deshalb, weil auch die Sachbearbeiter(innen) auch nicht immer mit vollkommener Sachkenntnis gesegnet sind - zumindest weiß ich von mehreren Busfahrern, die unberechtigte "Knöllchen" bekommen haben und erst mal mit Hinweis auf die Rechtslage Einspruch erheben mussten ...)

Hallo,

du hast dir die Frage schon selbst vollkommen richtig beantwortet ;-)

Der Bus ist kein LKW und er wurde nur deshalb geblitzt, weil ihn der Blitzer als vermeintlichen LKW erkannt hat.

Das passiert denen auf der Landstraße oft auch dort, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, da dort LKW nur 80 km/h oder sogar nur 60 km/h fahren dürfen.

Viele Grüße

Michael

Auf Landstraßen gilt für Busse eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h (§3 Abs.1 2)a)dd) StVO) und für Busse mit Stehplätzen von 60 km/h.

Nur auf Autobahnen oder vergleichbaren Straßen dürfen Sie 100 km/h fahren und auch nur dann, wenn Sie nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind.

@bmke2012

Busse die 80 km/h fahren dürfen werden dennoch oft als LKW erkannt und geblitzt, weil der LKW nur 60 km/h fahren darf.

@bmke2012
und für Busse mit Stehplätzen von 60 km/h.

Nein, 60 km/h nur, wenn der Bus so voll ist, dass die ausgewiesenen Stehplätze auch benutzt werden müssen. Wenn Fahrgäste "freiwillig" stehen, obwohl noch genügend Sitzplätze frei sind, darf auch der Linienbus 80 km/h fahren.

(StVO §3 Abs.1 2)b)cc): "Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,")

Du meinst das Zusatzeichen Nr. 1048-12 (StVO).

Das gilt nur für

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

 - (Recht, Auto und Motorrad, Blitzer)

über 3,5t*

@1Unwissender

Stimmt, da war ja 2016 eine Gesetzesanpassung an EU-Recht. Mein Zitat ist noch von 2005.

Hallo,

ich denke das gilt auch für Busse, da sie auch eine ähnliche Größe haben.

Nein, für Busse gilt das nicht.

Gruß Michael

@19Michael69

Okay, dabei haben sie ja fast die gleiche Größe.

Auch mal was dazugelernt.

Gruß Leander