Gefahrgut LKW in verkehrsberuhigter Zone parken?

6 Antworten

es gibt eine Regelung in der StVO § 12 Halten und Parken Abs.3a:

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

In dieser Vorschrift liegt die Betonung auf dem Wort "regelmäßig". Und an diese Eigenschaft hat die laufende Rechtsprechung ganz hohe Anforderungen geknüpft, die nur sehr schwer zu erfüllen sind. 

In verkehrsberuhigten Zonen wie deine darf man nur auf ausgewiesene Parkplätzen parken. Alles andere stellt Wien ordnungswiedrigkeit da. Sprich ihn an oder informiere gleich die jeweilige Aufsichtsstelle der Stadt

Sa ganz rechtens ist es nicht, aber ich frage mich was diese Frage soll.

An sich stört es nicht aber irgendwie stört es doch?

er behindert niemand durch sein parken, stören tut es schon. Z.b komm ich und mein Nachbar aus unsereren Hausausfahrten zwar raus, aber man muß öfter rangieren, wenn er in der Straße parkt.

Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist grundsätzlich nur in markierten Flächen zulässig. Wenn er da nicht reinpasst darf er dort nicht parken.

Weiterhin müssen Gefahrguttransporte beim Parken überwacht werden, es muss also jemand das Fahrzeug im Blick haben.

Noch eine Info falls diese Ausrede kommt: Auch wenn der Tank leer, aber nicht gespült ist, fällt das Fahrzeug unter Gefahrgut- also ADR-Recht.

Crack hat schon alles Wichtige gesagt.

Ich würde den neuen Nachbarn ganz vorsichtig ansprechen. Man möchte ja schließlich keinen dauerhaften Nachbarstreit starten.